BBl 2025 151
INHALT
Botschaft zum Bundesbeschluss über die Einführung einer Kompetenz des Bundes im Bereich der Finanzierung der Behebung von Gebäudeschäden bei Erdbeben
- Botschaft zum Bundesbeschluss über die Einführung einer Kompetenz des Bundes im Bereich der Finanzierung der Behebung von Gebäudeschäden bei Erdbeben
- 1 Ausgangslage
- 1.1 Handlungsbedarf und Ziele
- 1.2 Motion 20.4329 der UREK-S «Schweizerische Erdbebenversicherung mittels System der Eventualverpflichtung»
- 1.3 Frühere Vorschläge
- 1.4 Gewählte Lösung
- 1.5 Verhältnis zur Legislaturplanung und zur Finanzplanung sowie zu Strategien des Bundesrates
- 1.6 Erledigung parlamentarischer Vorstösse
- 1.7 Erdbebenrisiko in der Schweiz
- Abbildung 1
- Abbildung 2
- Abbildung 3
- Tabelle 1
- Abbildung 4
- 2 Vorverfahren, insbesondere Vernehmlassungsverfahren
- 3 Grundzüge der Vorlage und Erläuterungen zum Artikel
- 3.1 Die beantragte Neuregelung
- 3.2 Abstimmung von Aufgaben und Finanzen
- 3.3 Mögliche Eckwerte zur Umsetzung auf Gesetzesebene
- 4 Auswirkungen
- 4.1 Auswirkungen auf den Bund
- 4.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete
- 4.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
- Tabelle 2
- 4.3.2 Versicherungen
- 4.3.3 Banken und Pfandbriefinstitute
- 4.3.4 Unternehmen
- 4.3.5 Pensionskassen und Vorsorgeeinrichtungen
- 4.3.6 Mieterinnen und Mieter
- 4.3.7 Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft
- 5 Rechtliche Aspekte
- 5.1 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz
- 5.2 Unterstellung unter die Ausgabenbremse
- 5.3 Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips und des Prinzips der fiskalischen Äquivalenz
- Anhang 1
- Internationaler Vergleich zur Finanzierung von Erdbebenrisiken
- Versicherungsschutz vor Erdbebenrisiken im internationalen Vergleich
- Abbildung 5
- Abbildung 6
- Öffentliche Erdbebenversicherungen
- Anhang 2
- Übersichtstabelle zu den verwendeten Daten