Ordnung betreffend den Engrosmarkt in Riehen (RiE 724.700) 
                
                
            INHALT
Ordnung betreffend den Engrosmarkt in Riehen
- Ordnung betreffend den Engrosmarkt in Riehen
 - §1. Auf dem alten Werkhofareal zwischen Gartengasse und Bach-
 - §2. Dieser Markt ist speziell nur Grossmarkt, und es sollen keine
 - §3. Kann der genannte Platz für Marktzwecke vorübergehend nicht
 - §4. Ausserhalb des in § 1 bezeichneten Areals ist der Engroshandel
 - §5. Wer den vorstehenden Bestimmungen zuwiderhandelt, wird ge-
 - §6. Durch diese Ordnung wird die Ordnung für den Engrosmarkt in