Verordnung des UVEK über die Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzenschut... (814.812.34)
Verordnung des UVEK über die Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft und im Gartenbau (VFB-LG)
- Verordnung des UVEK über die Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft und im Gartenbau (VFB-LG)
- 1. Abschnitt: Berechtigung und Voraussetzungen
- Art. 1 Berechtigung
- Art. 2 Erforderliche Fähigkeiten und Kenntnisse und deren Nachweis
- 2. Abschnitt: Fachprüfung
- Art. 3
- 3. Abschnitt: Gleichwertige Qualifikationen
- Art. 4 Ausbildungsabschlüsse von Schulen und Berufsbildungsinstitutionen
- Art. 5 Fachbewilligungen nach bisherigem Recht
- Art. 6 Gleichgestellte Fachbewilligungen
- 4. Abschnitt: Aufgaben der zuständigen Stellen
- Art. 7 Trägerschaften
- Art. 8 Prüfungsstellen
- Art. 9 BAFU
- Art. 10 Fachbewilligungsausschuss
- 5. Abschnitt: Gebühren
- Art. 11
- 6. Abschnitt: ...
- Art. 12 ⁹
- 7. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 13 Übergangsbestimmung
- Art. 14 Inkrafttreten
- Anhang 1 ¹⁰
- Erforderliche Fähigkeiten und Kenntnisse
- 1 Grundlagen der Toxikologie und Ökologie
- 2 Gesetzgebung über Umwelt-, Gesundheits- und Arbeitnehmerschutz
- 3 Massnahmen zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit
- 4 Umweltverträglichkeit, sachgerechte Verwendung und Entsorgung
- 5 Geräte und deren sachgerechte Handhabung
- Anhang 2
- Reglement über die Fachprüfungen
- 1 Gegenstand
- 2 Durchführung
- 3 Periodizität und Sprache
- 4 Ausschreibung
- 5 Anmeldung
- 6 Gebühr
- 7 Form und Dauer
- 8 Zulässige Hilfsmittel
- 9 Abnahme mündlicher Prüfungen
- 10 Bewertung
- 11 Ausschluss
- 12 Ausstellen der Fachbewilligung
- 13 Recht auf Einsicht