Weisungen über die Anpassung von Honoraransätzen für Architektur- und Ingenieuraufträ... (721.56) 
                
                
            INHALT
Weisungen über die Anpassung von Honoraransätzen für Architektur- und Ingenieuraufträge per 1. Januar 1996
- Weisungen über die Anpassung von Honoraransätzen für Architektur- und Ingenieuraufträge per 1. Januar 1996
 - 1.1. Neue Regelungen über das Beschaffungswesen
 - 1.12.95.
 - 1.2. Veröffentlichungen des SIA
 - 1.3. Leistungen und Honorare unter
 - 1.3.1. Grundsatz
 - 1.3.2. Übergangsbestimmungen
 - 1.4. Rahmentarife der KBOB
 - 1.5. Richtlinien zur Anwendung der Ordnungen für
 - 2. Honorierung in Prozenten der Baukosten
 - 3. Honorierung nach dem Zeitaufwand
 - 3.1. Zeit-Mittelansatz für Planungsgruppen
 - 3.1.1. Aufträge mit üblichen Projektierungsteams bearbeitet gilt
 - 3.1.2. Aufträge mit hohem Anteil von Routinetätigkeiten idR a <= 0,8.
 - 3.1.3 Bei sehr anspruchsvollen Aufträgen mit einer Laufzeit von insge
 - 3.1.4 Höhere a-Werte (0,98 <= a <= 1,05) sind nur angezeigt bei zeitlich
 - 3.2. Stundenansätze (bisher: Zeit-Tarif ZT)
 - 3.2.1. Für Aufträge im üblichen Rahmen mit einem normalen zeitlichen
 - 3.2.2. Für Leistungen nach Zeittarif, die einen Auftrag nach Kostentarif
 - 3.2.3. In diesen Ansätzen sind sämtliche EDV-Leistungen inkl. CAD
 - 3.2.4. Der maximal zulässige prozentuale Anteil der Honorarkategorien A
 - 3.2.5. Die Rechnungsstellung hat monatlich oder spätestens quartalsweise
 - 3.3. Tarifkategorien (Anhang I/96)
 - 3.3.1. Vor Beginn der Projektierungstätigkeit ist grundsätzlich eine detail
 - 3.3.2. Für Mitarbeiter, die im Rahmen des Auftrages unterschiedliche
 - 4. Teuerungsabrechnung
 - 4.1. Honorierung in Prozenten der Baukosten
 - 4.2. Verträge mit Gleitpreisklausel:
 - 5. Besondere Abgeltungsarten
 - 5.1. Die Abgeltungsarten „Honorar nach Gehältern“ und „Volumentarif“
 - 6. Nebenkosten
 - 6.1. Pauschalabgeltung
 - 6.2. Einzelabrechnung
 - 6.3. Ansätze für Vervielfältigungskosten
 - 1. Januar 1996. (Beilage zum Kreisschreiben Nr. 96/01 vom 20.1.96 der