BBl 2025 1705
INHALT
Parlamentarische Initiative Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotaufnahme Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates
- Parlamentarische Initiative Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotaufnahme Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates
- 1 Entstehungsgeschichte
- 2 Ausgangslage
- 2.1 Überlastung der Spitalnotaufnahme
- 2.2 Handlungsbedarf und Ziele
- 2.3 Geprüfte Ansätze und gewählte Lösung
- 2.4 Vernehmlassungsverfahren
- 3 Grundzüge der Vorlage
- 3.1 Kompetenz der Kantone zur Einführung eines Zuschlages auf den Selbstbehalt von höchstens 50 Franken bei jeder Konsultation der Spitalnotaufnahme
- 3.2 Geltungsbereich und Ausnahmen von der Entrichtung eines Zuschlages auf den Selbstbehalt bei jeder Konsultation einer Spitalnotaufnahme
- 3.2.1 Kinder
- 3.2.2 Schwangere
- 3.2.3 Überweisung durch Transport- oder Rettungsunternehmen
- 3.2.4 Personen mit schriftlicher Überweisung
- 3.3 Umsetzungsfragen
- 3.4 Minderheitsanträge
- 3.4.1 Nichteintreten
- 3.4.2 Keine Delegation an die Kantone
- 3.4.3 Weitere Ausnahmen
- 3.4.4 Erhöhung des Selbstbehaltes
- 3.4.5 Erhöhung des Selbstbehaltes, aber keine Delegation an die Kantone
- 3.4.6 Erhöhung des Selbstbehaltes, aber mit weiteren Ausnahmen
- 4 Erläuterungen zu einzelnen Artikeln
- 4.1 Mehrheitsvariante Artikel 64 Absatz 2 Buchstabe c und 2bis E-KVG
- 4.2 Minderheitsanträge
- 5 Auswirkungen
- 5.1 Auswirkungen auf den Bund
- 5.1.1 Finanzielle Auswirkungen
- 5.1.2 Auswirkungen auf den Personalbestand
- 5.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete
- 5.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
- 5.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft
- 6 Rechtliche Aspekte
- 6.1 Verfassungsmässigkeit
- 6.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz
- 6.3 Erlassform
- 6.4 Unterstellung unter die Ausgabenbremse
- 6.5 Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips und des Prinzips der fiskalischen Äquivalenz
- 6.6 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen