Vereinbarung betreffend die Übernahme der Betriebsdefizite von Sonderschulen (411.221) 
                
                
            INHALT
Vereinbarung betreffend die Übernahme der Betriebsdefizite von Sonderschulen
- Vereinbarung betreffend die Übernahme der Betriebsdefizite von Sonderschulen
 - § 11 Bei den dem Abkommen unterstellten Sonderschulen, denen die Invali-
 - § 12 Die Koordinationsstellen der Unterbringerkantone sind berechtigt, Ein-
 - § 14 Die Vereinbarungspartner unterstützen Bestrebungen zur Harmonisierung