Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Appenzell I.Rh. ü... (648.927) 
                
                
            INHALT
Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Appenzell I.Rh. über die Befreiung von Zuwendungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer
- Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Appenzell I.Rh. über die Befreiung von Zuwendungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer
 - I.Rh. über die Befreiung von Zuwendungen
 - Art. 1
 - 1. der Bund und seine Anstalten gemäss der Bundesgesetzge -
 - 2. der Kanton und seine Anstalten sowie die Basellandschaftli -
 - 3. die basellandschaftlichen Einwohnergemeinden und ihre An -
 - 4. die übrigen basellandschaftlichen öffentlich-rechtlichen Kör -
 - 5. Einrichtungen der beruflichen Vorsorge von Unternehmen mit
 - 6. Sozialversicherungs- und Ausgleichskassen, insbesondere
 - 7. konzessionierte Transportunternehmungen, die von erhebli -
 - 8. juristische Personen, die öffentliche Zwecke verfolgen;
 - 9. juristische Personen, die gemeinnützige Zwecke verfolgen;
 - 10. juristische Personen, die kantonal oder gesamtschweizerisch
 - 11. juristische Personen, die ideelle Zwecke verfolgen.
 - 1. der Bund und seine Anstalten nach Massgabe des Bundes -
 - 2. der Kanton und seine Anstalten;
 - 3. die Bezirke, die Schul-, Kirch- und Feuerschaugemeinden so -
 - 4. die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge von Unternehmen
 - 5. die inländischen Sozialversicherungs- und Ausgleichskassen
 - 6. die juristischen Personen, die öffentliche oder gemeinnützige
 - 7. die juristischen Personen, die kantonal oder gesamtschweize -
 - 8. die ausländischen Staaten für ihre ausschliesslich dem unmit -
 - 9. die konzessionierten, von der Standeskommission aufgrund
 - Art. 2
 - Art. 3
 - Art. 4
 - 26.05.2008 26.05.2008 Erlass Erstfassung -