Gerichtsvollzieherausbildungsordnung - GVAO 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher des Landes Nordrhein-Westfalen (Gerichtsvollzieherausbildungsordnung - GVAO)
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher des Landes Nordrhein-Westfalen (Gerichtsvollzieherausbildungsordnung - GVAO)
 - § 1 Erwerb der Befähigung
 - § 2 Voraussetzungen und Zulassung
 - § 3 (Fn 3) Zulassung sonstiger Bewerberinnen und Bewerber
 - § 4 Bewerbung und Zulassung
 - § 5 Vorbereitende Beschäftigung
 - § 6 Amtsbezeichnung und Dienstbezeichnung, Besoldung
 - § 7 (Fn 2, 3) Funktion des Eignungslehrgangs, Bewerbung, Zulassung, Status
 - § 8 Dauer des Eignungslehrgangs, Leitung
 - § 9 (Fn 2) Gliederung des Eignungslehrgangs
 - § 10 Erster und Dritter Ausbildungsabschnitt
 - § 11 Zweiter Ausbildungsabschnitt
 - § 12 Vierter Ausbildungsabschnitt
 - § 13 Eignungsentscheidung
 - § 14 Ausbildungsziel, Ausbildungszweck
 - § 15 Dauer und Gliederung der Einführungszeit
 - § 16 Ausbildungsstelle
 - § 17 Leitung und Organisation der praktischen Ausbildung
 - § 18 Fachtheoretische Ausbildung (erster, dritter und fünfter Ausbildungsabschnitt)
 - § 19 Fachpraktische Ausbildung (zweiter und vierter Ausbildungsabschnitt)
 - § 20 Begleitunterricht
 - § 21 Zeugnisse
 - § 22 Widerruf
 - § 23 Prüfung
 - § 24 Prüfungsausschuss
 - § 25 Zulassung zur Prüfung
 - § 26 Prüfungsverfahren
 - § 27 Schriftliche Prüfung
 - § 28 Bewertung der schriftlichen Prüfungsarbeiten
 - § 29 Nichtbestehen der mündlichen Prüfung
 - § 30 Mündliche Prüfung
 - § 31 Abstimmung, Vorbereitung der abschließenden Entscheidung
 - § 32 Schlussberatung und Schlussentscheidung
 - § 33 Niederschrift über den Prüfungshergang, Erteilung der Zeugnisse
 - § 34 (Fn 2) Versäumung der Prüfungstermine, Nichtablieferung von Prüfungsarbeiten
 - § 35 Verstöße gegen Prüfungsbestimmungen
 - § 36 Wiederholung der Prüfung
 - § 37 Status und Tätigkeit nach bestandener Prüfung
 - § 38 Regelung für Menschen mit Behinderungen
 - § 39 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsregelung
 - Fussnoten