Monitoring Gesetzessammlung

Einleitung der Vollstreckung von Freiheitsstrafen und Jugendstrafen, wenn sich der Verurteilte in Untersuchungshaft befindet

DE - Landesrecht Brandenburg
Einleitung der Vollstreckung von Freiheitsstrafen und Jugendstrafen, wenn sich der Verurteilte in Untersuchungshaft befindet

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Markierungen
Leseansicht