AufenthV 
                
                
            INHALT
Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
- Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
 - Inhaltsübersicht
 - Kapitel 1
 - Allgemeine Bestimmungen
 - § 1 Begriffsbestimmungen
 - Kapitel 2
 - Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet
 - Abschnitt 1
 - Passpflicht für Ausländer
 - § 2 Erfüllung der Passpflicht durch Eintragung in den Pass eines gesetzlichen Vertreters
 - § 3 Zulassung nichtdeutscher amtlicher Ausweise als Passersatz
 - § 4 Deutsche Passersatzpapiere für Ausländer
 - § 5 Allgemeine Voraussetzungen der Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer
 - § 6 Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer im Inland
 - § 7 Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer im Ausland
 - § 8 Gültigkeitsdauer des Reiseausweises für Ausländer
 - § 9 Räumlicher Geltungsbereich des Reiseausweises für Ausländer
 - § 10 Sonstige Beschränkungen im Reiseausweis für Ausländer
 - § 11 Verfahren der Ausstellung oder Verlängerung des Reiseausweises für Ausländer im Ausland
 - § 12 Grenzgängerkarte
 - § 13 Notreiseausweis
 - § 14 Befreiung von der Passpflicht in Rettungsfällen
 - Abschnitt 2
 - Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels
 - Unterabschnitt 1
 - Allgemeine Regelungen
 - § 15 Gemeinschaftsrechtliche Regelung der Kurzaufenthalte
 - § 16 Vorrang älterer Sichtvermerksabkommen
 - § 17 Nichtbestehen der Befreiung bei Erwerbstätigkeit während eines Kurzaufenthalts
 - § 17a Befreiung zur Dienstleistungserbringung für langfristig Aufenthaltsberechtigte
 - Unterabschnitt 2
 - Befreiungen für Inhaber bestimmter Ausweise
 - § 18 Befreiung für Inhaber von Reiseausweisen für Flüchtlinge und Staatenlose
 - § 19 Befreiung für Inhaber dienstlicher Pässe
 - § 20 Befreiung für Inhaber von Ausweisen der Europäischen Union und zwischenstaatlicher Organisationen und der Vatikanstadt
 - § 21
 - § 22 Befreiung für Schüler auf Sammellisten
 - Unterabschnitt 3
 - Befreiungen im grenzüberschreitenden Beförderungswesen
 - § 23 Befreiung für ziviles Flugpersonal
 - § 24 Befreiung für Seeleute
 - § 25 Befreiung in der internationalen zivilen Binnenschifffahrt
 - § 26 Transit ohne Einreise; Flughafentransitvisum
 - Unterabschnitt 4
 - Sonstige Befreiungen
 - § 27 Befreiung für Personen bei Vertretungen ausländischer Staaten
 - § 28 Befreiung für freizügigkeitsberechtigte Schweizer
 - § 29 Befreiung in Rettungsfällen
 - § 30 Befreiung für die Durchreise und Durchbeförderung
 - § 30a Befreiung in Fällen gescheiterter langfristiger Mobilität nach der Richtlinie (EU) 2021/1883
 - Abschnitt 3
 - Visumverfahren
 - § 31 Zustimmung der Ausländerbehörde zur Visumerteilung
 - § 31a Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
 - § 32 Zustimmung der obersten Landesbehörde
 - § 33 Zustimmungsfreiheit bei Spätaussiedlern
 - § 34 Zustimmungsfreiheit bei Wissenschaftlern und Studenten
 - § 35 Zustimmungsfreiheit bei bestimmten Arbeitsaufenthalten und Praktika
 - § 36 Zustimmungsfreiheit bei dienstlichen Aufenthalten von Mitgliedern ausländischer Streitkräfte
 - § 37 Zustimmungsfreiheit in sonstigen Fällen
 - § 38 Ersatzzuständigkeit der Ausländerbehörde
 - Abschnitt 3a
 - Anerkennung von Forschungseinrichtungen und Abschluss von Aufnahmevereinbarungen
 - § 38a Voraussetzungen für die Anerkennung von Forschungseinrichtungen
 - § 38b Aufhebung der Anerkennung
 - § 38c Mitteilungspflichten von Forschungseinrichtungen gegenüber den Ausländerbehörden
 - § 38d Beirat für Forschungsmigration und Fachkräfteeinwanderung
 - § 38e Veröffentlichungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
 - § 38f Inhalt und Voraussetzungen der Unterzeichnung der Aufnahmevereinbarung oder eines entsprechenden Vertrages
 - Abschnitt 4
 - Einholung des Aufenthaltstitels im Bundesgebiet
 - § 39 Verlängerung eines Aufenthalts im Bundesgebiet für längerfristige Zwecke
 - § 40 Verlängerung eines visumfreien Kurzaufenthalts
 - § 41 Vergünstigung für Angehörige bestimmter Staaten
 - Abschnitt 5
 - Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
 - § 42 Antragstellung auf Verlegung des Wohnsitzes
 - § 43 Verfahren bei Zustimmung des anderen Mitgliedstaates zur Wohnsitzverlegung
 - Kapitel 3
 - Gebühren
 - § 44 Gebühren für die Niederlassungserlaubnis
 - § 44a Gebühren für die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU
 - § 45 Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte und die Mobiler-ICT-Karte
 - § 45a Gebühren für Expressverfahren
 - § 45b Gebühren für Aufenthaltstitel in Ausnahmefällen
 - § 45c Gebühr bei Neuausstellung
 - § 46 Gebühren für das Visum
 - § 47 Gebühren für sonstige aufenthaltsrechtliche Amtshandlungen
 - § 48 Gebühren für pass- und ausweisrechtliche Maßnahmen
 - § 49 Bearbeitungsgebühren
 - § 50 Gebühren für Amtshandlungen zugunsten Minderjähriger
 - § 51 Widerspruchsgebühr
 - § 52 Befreiungen und Ermäßigungen
 - § 52a Befreiung und Ermäßigung bei Assoziationsberechtigung
 - § 53 Befreiung und Ermäßigung aus Billigkeitsgründen
 - § 54 Zwischenstaatliche Vereinbarungen
 - Kapitel 4
 - Ordnungsrechtliche Vorschriften
 - § 55 Ausweisersatz
 - § 56 Ausweisrechtliche Pflichten
 - § 57 Vorlagepflicht beim Vorhandensein mehrerer Ausweisdokumente
 - § 57a Pflichten der Inhaber von Dokumenten mit Chip nach § 78 des Aufenthaltsgesetzes
 - Kapitel 5
 - Verfahrensvorschriften
 - Abschnitt 1
 - Muster für Aufenthaltstitel, Pass- und Ausweisersatz und sonstige Dokumente
 - § 58 Vordruckmuster
 - § 59 Muster der Aufenthaltstitel
 - § 59a Hinweis auf Gewährung internationalen Schutzes bei Inhabern einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU
 - § 59b Hinweis auf Gewährung internationalen Schutzes bei Inhabern einer Blauen Karte EU
 - § 60 Lichtbild
 - § 61 Sicherheitsstandard, Ausstellungstechnik
 - Abschnitt 2
 - Datenerfassung, Datenverarbeitung und Datenschutz
 - Unterabschnitt 1
 - Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Dokumenten mit Chip nach § 4 sowie nach § 78 des Aufenthaltsgesetzes
 - § 61a Fingerabdruckerfassung bei der Beantragung von Dokumenten mit Chip
 - § 61b Form und Verfahren der Datenerfassung, -prüfung sowie der dezentralen Qualitätssicherung
 - § 61c Übermittlung der Daten an den Dokumentenhersteller
 - § 61d Nachweis der Erfüllung der Anforderungen
 - § 61e Qualitätsstatistik
 - § 61f Automatischer Abruf aus Dateisystemen und automatische Speicherung im öffentlichen Bereich
 - § 61g Verwendung im nichtöffentlichen Bereich
 - § 61h Anwendung der Personalausweisverordnung
 - Unterabschnitt 2
 - Führung von Ausländerdateien durch die Ausländerbehörden und die Auslandsvertretungen
 - § 62 Dateisystemführungspflicht der Ausländerbehörden
 - § 63 Ausländerdatei A
 - § 64 Datensatz der Ausländerdatei A
 - § 65 Erweiterter Datensatz
 - § 66 Dateisystem über Passersatzpapiere
 - § 67 Ausländerdatei B
 - § 68 Löschung
 - § 69 Visadateien der Auslandsvertretungen
 - § 70 (weggefallen)
 - Unterabschnitt 3
 - Datenübermittlungen an die Ausländerbehörden
 - § 71 Übermittlungspflicht
 - § 72 Mitteilungen der Meldebehörden
 - § 72a Mitteilungen der Pass- und Ausweisbehörden
 - § 73 Mitteilungen der Staatsangehörigkeits- und Bescheinigungsbehörden nach § 15 des Bundesvertriebenengesetzes
 - § 74 Mitteilungen der Justizbehörden
 - § 75 (weggefallen)
 - § 76 Mitteilungen der Gewerbebehörden
 - § 76a Form und Verfahren der Datenübermittlung im Ausländerwesen
 - Unterabschnitt 4
 - Erkennungsdienstliche Behandlung nach § 49 Absatz 6, 8 und 9 des Aufenthaltsgesetzes
 - § 76b Technische Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
 - § 76c Qualitätssicherung des Lichtbildes und der Fingerabdruckdaten
 - Kapitel 6
 - Ordnungswidrigkeiten
 - § 77 Ordnungswidrigkeiten
 - § 78 Verwaltungsbehörden im Sinne des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
 - Kapitel 7
 - Übergangs- und Schlussvorschriften
 - § 79 Anwendung auf Freizügigkeitsberechtigte
 - § 80 Übergangsregelung für bestimmte Fiktionsbescheinigungen im Zusammenhang mit einem Dokumentenmuster
 - § 80a Übergangsregelungen für britische Staatsangehörige im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union
 - § 81 Weitergeltung von nach bisherigem Recht ausgestellten Passersatzpapieren
 - § 82 Übergangsregelung zur Führung von Ausländerdateien
 - § 82a Übergangsregelung aus Anlass des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
 - § 82b Übergangsregelung zu § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2
 - § 83 Erfüllung ausweisrechtlicher Verpflichtungen
 - § 84 Beginn der Anerkennung von Forschungseinrichtungen
 - Anlage A (zu § 16)
 - Anlage B (zu § 19)
 - Anlage C (zu § 26 Absatz 2 Satz 1)
 - Anlage D1 Ausweisersatz gemäß § 48 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes in Verbindung mit § 78a Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes
 - Anlage D2a Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Abs. 4 Aufenthaltsgesetz
 - Anlage D2b Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Abs. 4 Aufenthaltsgesetz
 - Anlage D3 Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz
 - Anlage D4a (weggefallen)
 - Anlage D4b (weggefallen)
 - Anlage D4c Ausweismuster Reiseausweis für Ausländer nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1
 - Anlage D4d Vorläufiger Reiseausweis für Ausländer nach § 4 Abs. 1 Satz 2
 - Anlage D5 (weggefallen)
 - Anlage D5a Grenzgängerkarte § 12
 - Anlage D6 Notreiseausweis nach § 4 Abs. 1 Nr. 2
 - Anlage D7 (weggefallen)
 - Anlage D7a Ausweismuster Reiseausweis für Flüchtlinge nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3
 - Anlage D7b Vorläufiger Reiseausweis für Flüchtlinge nach § 4 Abs. 1 Satz 2
 - Anlage D8 (weggefallen)
 - Anlage D8a Ausweismuster Reiseausweis für Staatenlose nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4
 - Anlage D8b Vorläufiger Reiseausweis für Staatenlose nach § 4 Abs. 1 Satz 2
 - Anlage D9 Bescheinigung über die Wohnsitzverlegung nach § 4 Abs. 1 Nr. 6
 - Anlage D10 Europäisches Reisedokument für die Rückkehr nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7
 - Anlage D11 Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel und zur Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung
 - Anlage D11a Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel mit Chip nach § 78 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes
 - Anlage D12 Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung (§ 63 des Asylgesetzes)
 - Anlage D13a Visum (§ 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Aufenthaltsgesetz)
 - Anlage D13b Verlängerung des Visums im Inland
 - Anlage D14 Aufenthaltstitel nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 Aufenthaltsgesetz
 - Anlage D14a Dokumente mit Chip nach § 78 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes
 - Anlage D15 Bescheinigung des Daueraufenthalts (§ 5 Absatz 5 Satz 1 Freizügigkeitsgesetz/EU)
 - Anlage D16 Aufkleber zur Anschriftenänderung (§ 78 Absatz 7 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes)
 - Anlage D17 Muster für den Aufkleber mit Brailleschrift