FZV 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV)
- Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
 - Inhaltsübersicht
 - Abschnitt 1
 - Allgemeine Regelungen
 - § 1 Anwendungsbereich
 - § 2 Begriffsbestimmungen
 - § 3 Notwendigkeit einer Zulassung
 - § 4 Voraussetzungen für die Inbetriebsetzung eines zulassungsfreien Fahrzeuges
 - § 5 Beschränkung und Untersagung des Betriebs von Fahrzeugen
 - Abschnitt 2
 - Zulassungsverfahren
 - § 6 Antrag auf Zulassung
 - § 7 Tageszulassung
 - § 8 Zulassung in der Bundesrepublik Deutschland nach vorheriger Zulassung in einem anderen Staat
 - § 9 Zuteilung von Kennzeichen
 - § 10 Besondere Kennzeichen
 - § 11 Kennzeichnung elektrisch betriebener Fahrzeuge 2
 - § 12 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen 3
 - § 13 Zulassungsbescheinigung Teil I 4
 - § 14 Zulassungsbescheinigung Teil II 5
 - § 15 Mitteilungspflichten bei Änderungen
 - § 16 Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
 - § 17 Verwertungsnachweis 6
 - Abschnitt 3
 - Internetbasierte Zulassung
 - § 18 Zulässigkeit internetbasierter Zulassungsverfahren
 - Unterabschnitt 1
 - Gemeinsame Regelungen für internetbasierte Zulassungsverfahren über Portale der Zulassungsbehörden
 - § 19 Portal
 - § 20 Antrag
 - § 21 Sicherheitscodes
 - § 22 Nachweis der Hauptuntersuchungen und der Sicherheitsprüfungen nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
 - § 23 Bekanntgabe und Wirksamkeit der Entscheidung sowie Vorbehalt der Nachprüfung
 - Unterabschnitt 2
 - Internetbasierte Außerbetriebsetzung
 - § 24 Antrag auf Außerbetriebsetzung
 - § 25 Außerbetriebsetzung
 - Unterabschnitt 3
 - Internetbasierte Erstzulassung, Tageszulassung, Wiederzulassung und Änderung bei Halter- und Wohnsitzwechsel
 - § 26 Gemeinsame Regelungen für die Zulassung und für Änderungen
 - § 27 Internetbasierte Erstzulassung
 - § 28 Internetbasierte Tageszulassung
 - § 29 Internetbasierte Wiederzulassung
 - § 30 Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel, sofortige Inbetriebsetzung
 - Unterabschnitt 4
 - Sofortige Inbetriebsetzung bei internetbasierten Zulassungsvorgängen
 - § 31 Zulässigkeit der sofortigen Inbetriebsetzung
 - § 32 Vorläufiger Zulassungsnachweis
 - Unterabschnitt 5
 - Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt
 - § 33 Großkundenschnittstelle
 - § 34 Registrierung als Großkunde
 - § 35 Identifizierungsmerkmal
 - § 36 Überprüfung der Voraussetzungen und Widerruf der Registrierung als Großkunde
 - § 37 Antragstellung über die Großkundenschnittstelle
 - § 38 Übermittlung eines Antrags an die Zulassungsbehörde und automatische Ergänzung erforderlicher Daten
 - § 39 Bekanntgabe und Wirksamkeit der Entscheidung der Zulassungsbehörde
 - § 40 Sofortige Inbetriebsetzung nach Entscheidung der Zulassungsbehörde
 - Abschnitt 4
 - Zeitweilige Teilnahme am Straßenverkehr
 - § 41 Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten mit rotem Kennzeichen
 - § 42 Probefahrten und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen
 - § 43 Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer
 - § 44 Fahrten im internationalen Verkehr
 - § 45 Fahrten zur dauerhaften Verbringung eines Fahrzeuges in das Ausland
 - Abschnitt 5
 - Teilnahme ausländischer Fahrzeuge am Straßenverkehr
 - § 46 Vorübergehende Teilnahme am Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland
 - § 47 Kennzeichen und Unterscheidungszeichen
 - § 48 Beschränkung und Untersagung des Betriebs ausländischer Fahrzeuge
 - Abschnitt 6
 - Überwachung des Versicherungsschutzes der Fahrzeuge
 - § 49 Versicherungsnachweis
 - § 50 Mitteilungspflichten der Zulassungsbehörde
 - § 51 Maßnahmen und Pflichten bei fehlendem Versicherungsschutz
 - § 52 Versicherungskennzeichen
 - § 53 Ausgestaltung und Anbringung des Versicherungskennzeichens
 - § 54 Rote Versicherungskennzeichen
 - § 55 Maßnahmen bei vorzeitiger Beendigung des Versicherungsverhältnisses
 - § 56 Versicherungsplakette
 - Abschnitt 7
 - Fahrzeugregister
 - § 57 Erhebung und Speicherung der Fahrzeugdaten im Zentralen Fahrzeugregister
 - § 58 Erhebung und Speicherung der Fahrzeugdaten im örtlichen Fahrzeugregister
 - § 59 Erhebung und Speicherung der Halterdaten in den Fahrzeugregistern
 - § 60 Übermittlung von Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt
 - § 61 Übermittlung, Erhebung und Speicherung der Daten über Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen im Zentralen Fahrzeugregister
 - § 62 Übermittlung von Daten an die Versicherer
 - § 63 Mitteilungen an die Finanzbehörden
 - § 64 Übermittlung von Daten an Stellen zur Durchführung des Bundesleistungsgesetzes, des Verkehrssicherstellungsgesetzes, des Verkehrsleistungsgesetzes und von Maßnahmen des Katastrophenschutzes
 - § 65 Übermittlungen des Kraftfahrt-Bundesamtes an die Zulassungsbehörden
 - § 66 Abruf im automatisierten Verfahren
 - § 67 Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren
 - § 68 Sicherung des Abrufverfahrens gegen Missbrauch
 - § 69 Aufzeichnung der Abrufe im automatisierten Verfahren
 - § 70 Abruf im automatisierten Verfahren durch ausländische Stellen
 - § 71 Übermittlungssperren
 - § 72 Löschung von Daten aus dem Zentralen Fahrzeugregister
 - § 73 Löschung von Daten aus dem örtlichen Fahrzeugregister
 - § 74 Zentrale Datenbank der Übereinstimmungsbescheinigungen
 - Abschnitt 8
 - Durchführungs- und Schlussvorschriften
 - § 75 Zuständigkeiten
 - § 76 Ausnahmen
 - § 77 Ordnungswidrigkeiten
 - § 78 Verweis auf technische Regelwerke
 - § 79 Übergangs- und Anwendungsbestimmungen
 - Anlage 1 (zu § 9 Absatz 1 Satz 4) Ausgestaltung, Einteilung und Zuteilung der Buchstaben- und Zahlengruppen für die Erkennungsnummern der Kennzeichen
 - Anlage 2 (zu § 9 Absatz 1 Satz 6) Unterscheidungszeichen der Fahrzeuge der Bundes- und Landesorgane, der Bundesministerien, der Bundesfinanzverwaltung, der Bundespolizei, der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, der Bundeswehr, des Diplomatischen Corps und bevorrechtigter internationaler Organisationen
 - Anlage 3 (zu § 11 Absatz 4) Plakettenmuster für elektrisch betriebene Fahrzeuge
 - Anlage 4 (zu § 12 Absatz 2, § 41 Absatz 6 Satz 1, § 42 Absatz 3 Satz 2, § 43 Absatz 2, § 45 Absatz 2 Satz 1 bis 4) Ausgestaltung der Kennzeichen
 - Anlage 5 (zu § 12 Absatz 3 Satz 2 bis 7) Stempelplaketten und Plakettenträger
 - Anlage 6 (zu § 13 Absatz 1) Zulassungsbescheinigung Teil I
 - Anlage 7 (zu § 13 Absatz 4) Zulassungsbescheinigung Teil I für Fahrzeuge der Bundeswehr
 - Anlage 8 (zu § 14 Absatz 2) Zulassungsbescheinigung Teil II
 - Anlage 9 (zu § 17) Verwertungsnachweis
 - Anlage 10 (zu § 22 Absatz 4) Verifizierung der Prüfziffer
 - Anlage 11 (zu § 26 Absatz 3) Verifizierung und Verarbeitung der Daten für internetbasierte Zulassungsverfahren
 - Anlage 12 (zu § 37 Absatz 4) Bevollmächtigung eines Großkunden zur Antragstellung bei der Zulassungsbehörde mithilfe der beim Kraftfahrt-Bundesamt vorhandenen Großkundenschnittstelle
 - Anlage 13 (zu § 41 Absatz 2 Satz 1) Fahrzeugscheinheft für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen
 - Anlage 14 (zu § 42 Absatz 5 Satz 1) Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen
 - Anlage 15 (zu § 43 Absatz 2 Satz 1) Fahrzeugscheinheft für Oldtimerfahrzeuge mit rotem Kennzeichen
 - Anlage 16 (zu §§ 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a und 49 Absatz 3) Bestätigung über eine dem Gesetz über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger entsprechende Haftpflichtversicherung
 - Anlage 17 (zu § 53 Absatz 1 Satz 6) Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder, motorisierte Krankenfahrstühle und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge
 - Anlage 18 (zu § 56 Absatz 2 Nummer 3) Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge