FuAG 
                
                
            INHALT
Gesetz über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt 1 (FuAG)
- Gesetz über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt1 (Funkanlagengesetz - FuAG)
 - Inhaltsübersicht
 - Abschnitt 1
 - Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Anwendungsbereich
 - § 2 Einschränkungen des Anwendungsbereichs
 - § 3 Begriffsbestimmungen
 - § 4 Grundlegende Anforderungen an Funkanlagen
 - § 4a Erwerb von Funkanlagen ohne Ladenetzteil
 - § 5 Bereitstellung von Informationen über die Konformität von Kombinationen von Funkanlagen und Software
 - § 6 Registrierung von Funkanlagen bestimmter Kategorien
 - § 7 Bereitstellung auf dem Markt, Inbetriebnahme und Nutzung
 - § 8 Besondere Regelungen zum freien Warenverkehr
 - Abschnitt 2
 - Pflichten der Wirtschaftsakteure
 - § 9 Allgemeine Pflichten des Herstellers
 - § 10 Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers
 - § 11 Bevollmächtigter des Herstellers
 - § 12 Allgemeine Pflichten des Einführers
 - § 13 Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Einführers
 - § 14 Pflichten des Händlers
 - § 15 Einführer oder Händler als Hersteller
 - § 16 Identifizierung der Wirtschaftsakteure
 - Abschnitt 3
 - Konformität von Funkanlagen
 - § 17 Konformitätsvermutung bei Funkanlagen
 - § 18 Konformitätsbewertungsverfahren
 - § 19 CE-Kennzeichnung von Funkanlagen
 - § 20 Gebrauchsanleitung und Sicherheitsinformationen, Hinweise auf Nutzungsbeschränkungen
 - § 21 Technische Unterlagen
 - Abschnitt 4
 - Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
 - § 22 Notifizierende Behörde, Verordnungsermächtigung
 - Abschnitt 5
 - Bundesnetzagentur
 - Unterabschnitt 1
 - Zuständigkeiten und Befugnisse
 - § 23 Zuständigkeiten und Befugnisse der Bundesnetzagentur
 - Unterabschnitt 2
 - Marktüberwachung, Schutz von Personen
 - § 24 Maßnahmen bei Funkanlagen, von denen eine Gefahr ausgeht oder die grundlegende Anforderungen nicht erfüllen
 - § 25 Maßnahmen bei nichtkonformen Funkanlagen
 - § 26 Maßnahmen auf Messen und Ausstellungen
 - § 27 Maßnahmen bei fehlerhaften technischen Unterlagen
 - § 28 Maßnahmen bei formaler Nichtkonformität
 - § 29 Pflichten der Bundesnetzagentur bei Funkanlagen, von denen eine Gefahr ausgeht
 - § 30 Pflichten der Bundesnetzagentur bei Funkanlagen, von denen eine Gefahr ausgeht, bei Maßnahmen anderer Mitgliedstaaten
 - § 31 Auskunftsrechte
 - § 32 Schutz von Personen vor elektromagnetischen Feldern
 - Unterabschnitt 3
 - Schnittstellenbeschreibung
 - § 33 Bereitstellung von Schnittstellenbeschreibungen durch die Bundesnetzagentur
 - Unterabschnitt 4
 - Zwangsgeld und Beiträge, Vorverfahren
 - § 34 Zwangsgeld
 - § 35 Beiträge, Verordnungsermächtigung
 - § 36 Vorverfahren
 - Abschnitt 6
 - Bußgeldvorschriften
 - § 37 Bußgeldvorschriften
 - Abschnitt 7
 - Schlussbestimmungen
 - § 38 Übergangsbestimmung