BVerfSchG 
                
                
            INHALT
Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (BVerfSchG)
- Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (Bundesverfassungsschutzgesetz - BVerfSchG)
 - Erster Abschnitt
 - Zusammenarbeit, Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden
 - § 1 Zusammenarbeitspflicht
 - § 2 Verfassungsschutzbehörden
 - § 3 Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden
 - § 4 Begriffsbestimmungen
 - § 5 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Verfassungsschutz
 - § 6 Gegenseitige Unterrichtung der Verfassungsschutzbehörden
 - § 7 Weisungsrechte des Bundes
 - Zweiter Abschnitt
 - Bundesamt für Verfassungsschutz
 - § 8 Befugnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz
 - § 8a Besondere Auskunftsverlangen
 - § 8b Verfahrensregelungen zu besonderen Auskunftsverlangen
 - § 8c (weggefallen)
 - § 8d Besondere Auskunftsverlangen zu Bestandsdaten
 - § 9 Besondere Formen der Datenerhebung
 - § 9a Verdeckte Mitarbeiter
 - § 9b Vertrauensleute
 - § 10 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten
 - § 11 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten von Minderjährigen
 - § 12 Berichtigung, Löschung und Verarbeitungseinschränkung personenbezogener Daten in Dateien
 - § 13 Verwendung und Berichtigung personenbezogener Daten in Akten
 - § 14 Dateianordnungen
 - § 15 Auskunft an den Betroffenen
 - § 16 Verfassungsschutz durch Aufklärung der Öffentlichkeit
 - Dritter Abschnitt
 - Übermittlungsvorschriften
 - § 17 Zulässigkeit von Ersuchen
 - § 18 Übermittlung von Informationen an die Verfassungsschutzbehörden
 - § 19 Übermittlung an inländische öffentliche Stellen zur Gefahrenabwehr
 - § 20 Übermittlung an inländische öffentliche Stellen zum administrativen Rechtsgüterschutz
 - § 21 Übermittlung an Strafverfolgungsbehörden zur Strafverfolgung
 - § 22 Übermittlung an inländische öffentliche Stellen ohne belastende Maßnahmen mit Außenwirkung
 - § 22a Projektbezogene gemeinsame Dateien
 - § 22a Übermittlung an inländische nichtöffentliche Stellen
 - § 22b Errichtung gemeinsamer Dateien mit ausländischen Nachrichtendiensten
 - § 22c Teilnahme an gemeinsamen Dateien mit ausländischen Nachrichtendiensten
 - § 23 Übermittlungsverbot
 - § 24 Minderjährigenschutz bei Inlandsübermittlung
 - § 25 Weiterverarbeitung durch den Empfänger
 - § 25a Übermittlung an ausländische sowie über- und zwischenstaatliche Stellen
 - § 25b Übermittlung zum Schutz der betroffenen Person
 - § 25c Weitere Verfahrensregelungen
 - § 25d Übermittlung von personenbezogenen Daten aus allgemein zugänglichen Quellen
 - § 26 Nachberichtspflicht
 - § 26a Übermittlung durch Landesverfassungsschutzbehörden an Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden
 - Vierter Abschnitt
 - Schlußvorschriften
 - § 26b Besondere Eigensicherungsbefugnisse
 - § 26c Verfahren; Kernbereichsschutz
 - § 27 Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes
 - § 28 Unabhängige Datenschutzkontrolle
 - § 29 Einschränkung von Grundrechten