GAPDZV 
                
                
            INHALT
Verordnung zur Durchführung der GAP-Direktzahlungen (GAPDZV)
- Verordnung zur Durchführung der GAP-Direktzahlungen (GAP-Direktzahlungen-Verordnung - GAPDZV)
 - Eingangsformel
 - Inhaltsübersicht
 - Teil 1
 - Allgemeine Bestimmungen
 - § 1 Anwendungsbereich
 - § 2 Bagatellgrenzen
 - Teil 2
 - Begriffsbestimmungen
 - Abschnitt 1
 - Horizontale Begriffsbestimmungen
 - § 3 Landwirtschaftliche Tätigkeit
 - § 4 Landwirtschaftliche Fläche
 - § 5 Ackerland
 - § 6 Dauerkulturen
 - § 7 Dauergrünland
 - § 8 Aktiver Betriebsinhaber
 - § 9 Weitere Anforderung an Junglandwirtinnen und Junglandwirte
 - § 10 Angaben nach § 33 Absatz 1 Satz 2 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes
 - Abschnitt 2
 - Förderfähige Fläche für die Direktzahlungen
 - § 11 Förderfähige Fläche
 - § 12 Hauptsächliche Nutzung für eine landwirtschaftliche Tätigkeit
 - § 13 Verfügbarkeit der förderfähigen Flächen
 - Teil 3
 - Vorschriften zu einzelnen Direktzahlungen
 - Abschnitt 1
 - Junglandwirte-Einkommensstützung
 - § 14 Junglandwirte-Einkommensstützung
 - Abschnitt 2
 - Öko-Regelungen
 - § 15 Mittel für die Öko-Regelungen
 - § 16 Geplante Einheitsbeträge für die Öko-Regelungen
 - § 17 Weitere Vorschriften für die Öko-Regelungen; Subdelegation
 - Abschnitt 3
 - Gekoppelte Einkommensstützung
 - Unterabschnitt 1
 - Zahlung für Mutterschafe und -ziegen
 - § 18 Geplante Einheitsbeträge für die Zahlung für Mutterschafe und -ziegen
 - § 19 Mindest- und Höchstzahl von Tieren sowie Voraussetzungen für die Zahlung für Mutterschafe und -ziegen
 - Unterabschnitt 2
 - Zahlung für Mutterkühe
 - § 20 Geplante Einheitsbeträge für die Zahlung für Mutterkühe
 - § 21 Mindestzahl von Tieren sowie Voraussetzungen für die Zahlung für Mutterkühe
 - Abschnitt 4
 - Anpassung von nach dem GAP-Direktzahlungen-Gesetz geplanten Höchsteinheitsbeträgen
 - § 21a Anpassung von nach dem GAP-Direktzahlungen-Gesetz geplanten Höchsteinheitsbeträgen für das Antragsjahr 2023
 - Teil 4
 - Tatsächliche Einheitsbeträge
 - § 22 Grundsätze für die Berechnung der tatsächlichen Einheitsbeträge
 - § 23 Berechnung vorläufiger Einheitsbeträge
 - § 24 Berechnung von Restmitteln
 - § 25 Anpassung von vorläufigen Einheitsbeträgen durch Verwendung von Restmitteln
 - § 26 Anpassung von vorläufigen Einheitsbeträgen zur Vermeidung negativer Abweichungen zwischen geplanten und tatsächlichen Einheitsbeträgen
 - Teil 5
 - Weitere Bestimmung
 - § 27 Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände
 - Teil 6
 - Schlussbestimmungen
 - § 28 Anwendungsbestimmungen
 - § 29 Inkrafttreten
 - Schlussformel
 - Anlage 1 (zu § 4 Absatz 2) Arten von Gehölzpflanzen, deren Anbau bei Agroforstsystemen ausgeschlossen ist
 - Anlage 2 (zu § 6 Absatz 3) Für Niederwald mit Kurzumtrieb zulässige Arten
 - Anlage 3 (zu § 15 Absatz 2) Indikative Mittelzuweisungen in Euro für die in § 20 Absatz 1 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes genannten Öko-Regelungen
 - Anlage 4 (zu § 16 Absatz 1) Geplante Einheitsbeträge je Hektar begünstigungsfähiger Fläche und Antragsjahr für die in § 20 Absatz 1 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes genannten Öko-Regelungen
 - Anlage 5 (zu § 17 Absatz 1) Verpflichtungen, die bei den Öko-Regelungen nach § 20 Absatz 1 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes jeweils eingehalten werden müssen, und die jeweils begünstigungsfähige Fläche
 - Anhang 1 Zulässige Arten für Saatgutmischungen bei Blühstreifen oder -flächen
 - Anlage 6 (zu § 18 Absatz 1) Geplante Einheitsbeträge für die Zahlung für Mutterschafe und -ziegen
 - Anlage 7 (zu § 20 Absatz 1) Geplante Einheitsbeträge für die Zahlung für Mutterkühe