Beschluss betreffend die Entschädigung der Beamten die im Zivilschutz Dienst leisten (520.103) 
                
                
            INHALT
Beschluss betreffend die Entschädigung der Beamten die im Zivilschutz Dienst leisten
- Beschluss betreffend die Entschädigung der Beamten die im Zivilschutz Dienst leisten
 - Art. 1 Tagesentschädigung
 - Art. 2 Sold, Reisespesen
 - Art. 3 Instruktionszulage
 - Artikel 2 erwähnten Entschädigung eine Instruktionszulage gemäss Artikel 4, Abschnitt 3 der VFEZS.
 - Art. 4 Entschädigung in Weiterbildungskursen
 - Art. 5 24 - Stunden - Einsatz
 - Art. 6 Vollzug
 - Art. 7 Schlussbestimmungen