Reglement für den Freibetten-Fonds der kantonalen Psychiatrischen Klinik (817.325) 
                
                
            INHALT
Reglement für den Freibetten-Fonds der kantonalen Psychiatrischen Klinik
- Reglement für den Freibetten-Fonds der kantonalen Psychiatrischen Klinik
 - § 1. Als Freibetten-Fonds der kantonalen Psychiatrischen Klinik besteht
 - § 2. Der Fonds setzt sich zusammen:
 - § 3.
 - § 4.
 - § 5. Beiträge aus dem Fonds können gewährt werden sowohl an Perso-
 - § 6. Die Zuwendung eines Beitrages aus dem Fonds ist zulässig zugun-
 - § 7. Der Fonds darf nicht in Anspruch genommen werden:
 - § 8.
 - § 9.
 - § 10.
 - § 11.
 - § 12. Dieses Reglement tritt sofort in Kraft.