Abkommen (0.192.120.252.01) 
                
                
            INHALT
Abkommen
- Abkommen
 - I. Statut, Vorrechte und Immunitäten der Internationalen Allianz zum Schutz des Kulturerbes in Konfliktgebieten (ALIPH)
 - Art. 1 Persönlichkeit und Rechtsfähigkeit
 - Art. 2 Unabhängigkeit und Handlungsfreiheit
 - Art. 3 Unverletzbarkeit der Räumlichkeiten
 - Art. 4 Unverletzbarkeit der Archive
 - Art. 5 Immunität von der Gerichtsbarkeit und der Vollstreckung
 - Art. 6 Veröffentlichungen und Mitteilungen
 - Art. 7 Steuerliche Behandlung
 - Art. 8 Zollbehandlung
 - Art. 9 Freie Verfügung über Guthaben
 - Art. 10 Mitteilungen
 - Art. 11 Pensionskasse und Spezialfonds
 - Art. 12 Soziale Sicherheit
 - II. Vorrechte und Immunitäten der in offizieller Eigenschaft von der ALIPH berufenen Personen
 - Art. 13 Vorrechte und Immunitäten der Stiftungsratsmitglieder der ALIPH
 - Art. 14 Vorrechte und Immunitäten des Exekutivdirektors und der hohen Beamten der ALIPH
 - Art. 15 Vorrechte und Immunitäten für alle Beamten der ALIPH
 - Art. 16 Vorrechte und Immunitäten der Beamten nicht schweizerischer Staatsangehörigkeit der ALIPH
 - Art. 17 Soziale Sicherheit
 - Art. 18 Militärdienst der schweizerischen Beamten
 - Art. 19 Vorrechte und Immunitäten der mit Missionen für die ALIPH beauftragten Experten sowie der Mitglieder der Ausschüsse
 - Art. 20 Ausnahmen von der Befreiung von der Gerichtsbarkeit
 - Art. 21 Gegenstand der Immunitäten
 - Art. 22 Einreise, Aufenthalt und Ausreise
 - Art. 23 Legitimationskarten
 - Art. 24 Verhinderung von Missbrauch
 - Art. 25 Streitigkeiten privater Art
 - III. Nichtverantwortlichkeit und Sicherheit der Schweiz
 - Art. 26 Nichtverantwortlichkeit der Schweiz
 - Art. 27 Sicherheit der Schweiz
 - IV. Schlussbestimmungen
 - Art. 28 Vollzug des Abkommens durch die Schweiz
 - Art. 29 Beilegung von Streitigkeiten
 - Art. 30 Änderung des Abkommens
 - Art. 31 Kündigung des Abkommens
 - Art. 32 Inkrafttreten