Verordnung über die Anerkennung ausländischer Handelsplätze für den Handel mit Beteili... (958.2)
Verordnung über die Anerkennung ausländischer Handelsplätze für den Handel mit Beteiligungspapieren von Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz
- Verordnung über die Anerkennung ausländischer Handelsplätze für den Handel mit Beteiligungspapieren von Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz
- Art. 1 Anerkennungspflicht für ausländische Handelsplätze
- Art. 2 Verfahren
- Art. 3 Information der betroffenen Handelsplätze und Veröffentlichung von Listen
- Art. 4 Vorläufige Bewilligung von ausländischen Teilnehmern
- Art. 5 Verhältnis dieser Verordnung zum Finanzmarktaufsichtsgesetz
- Art. 6 Inkrafttreten und Geltungsdauer