Verordnung über den Nachrichtendienst (121.1) 
                
                
            INHALT
Verordnung über den Nachrichtendienst (Nachrichtendienstverordnung, NDV)
- Verordnung über den Nachrichtendienst (Nachrichtendienstverordnung, NDV)
 - 1. Kapitel: Zusammenarbeit
 - 1. Abschnitt: Zusammenarbeit des NDB mit inländischen Stellen
 - Art. 1 Zusammenarbeit des NDB mit inländischen Stellen und Personen
 - Art. 2 Zusammenarbeit des NDB mit Konferenzen der Kantone
 - Art. 3 Zusammenarbeit des NDB mit dem Nachrichtendienst der Armee
 - Art. 4 Zusammenarbeit des NDB mit dem Dienst für militärische Sicherheit
 - Art. 5 Zusammenarbeit des NDB mit dem fedpol
 - Art. 6 Abgeltung der Vollzugstätigkeiten der Kantone und Beurteilung der Aufgabenerfüllung
 - 2. Abschnitt: Zusammenarbeit des NDB mit ausländischen Stellen
 - Art. 7 Jährliche Festlegung der Grundsätze der Zusammenarbeit
 - Art. 8 Zuständigkeiten
 - Art. 9 Arten der Zusammenarbeit
 - Art. 10 Internationale Vereinbarungen von beschränkter Tragweite
 - Art. 11 Information des NDB durch die Kantone
 - 2. Kapitel: Informationsbeschaffung
 - 1. Abschnitt: Grundsätze
 - Art. 12 Operationen
 - Art. 13 Zusammenarbeit mit inländischen Amtsstellen und Erteilung von Beschaffungsaufträgen
 - Art. 14 Zusammenarbeit mit ausländischen Amtsstellen im Inland und Erteilung von Beschaffungsaufträgen
 - Art. 15 Zusammenarbeit mit Privaten im Inland und Erteilung von Beschaffungsaufträgen
 - Art. 16 Zusammenarbeit mit ausländischen Amtsstellen oder Privaten im Ausland und Erteilung von Beschaffungsaufträgen
 - Art. 17 Nachrichtendienstliche Informationsquellen
 - Art. 18 Quellenschutz
 - Art. 19 Berichterstattung über Operationen und menschliche Quellen
 - 2. Abschnitt: Auskunftspflicht bei einer konkreten Bedrohung
 - Art. 20
 - 3. Abschnitt: Genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahmen
 - Art. 21 Durchsuchen von Räumlichkeiten, Fahrzeugen und Behältnissen
 - Art. 22 Genehmigungsverfahren und Freigabe
 - Art. 23 Schutz von Berufsgeheimnissen
 - 4. Abschnitt: Eindringen in Computersysteme und -netzwerke im Ausland
 - Art. 24
 - 5. Abschnitt: Kabelaufklärung
 - Art. 25 Zweck der Kabelaufklärung
 - Art. 26 Durchführender Dienst
 - Art. 27 Aufgaben des ZEO
 - Art. 28 Datenbearbeitung
 - Art. 29 Aufgaben der Betreiberinnen von leitungsgebundenen Netzen und der Anbieterinnen von Telekommunikationsdienstleistungen
 - Art. 30 Entschädigung der Betreiberinnen von leitungsgebundenen Netzen und der Anbieterinnen von Telekommunikationsdienstleistungen
 - Art. 31 Kontakte zu ausländischen Fachstellen
 - 3. Kapitel: Besondere Bestimmungen über den Datenschutz
 - Art. 32 Bekanntgabe von Personendaten an inländische Behörden und Amtsstellen
 - Art. 33 Bekanntgabe von Personendaten durch kantonale Vollzugsbehörden
 - Art. 34 Bekanntgabe von Informationen an Strafverfolgungsbehörden
 - Art. 35 Bekanntgabe von Personendaten an ausländische Behörden
 - 4. Kapitel: Politische Steuerung, Prüfverfahren und Verbote
 - Art. 36 Wahrung weiterer wichtiger Landesinteressen
 - Art. 37 Prüfverfahren
 - Art. 38 Einstellung des Prüfverfahrens
 - Art. 39 Kriterien für die Erstellung der Beobachtungsliste
 - Art. 40 Tätigkeitsverbot
 - Art. 41 Organisationsverbot
 - 5. Kapitel: Dienstleistungen und Gebühren
 - Art. 42 Dienstleistungen
 - Art. 43 Gebühren
 - 6. Kapitel: Kontrolle
 - Art. 44 Selbstkontrolle innerhalb des NDB
 - Art. 45 Kontrolle und Beratung der kantonalen Vollzugsbehörden
 - 7. Kapitel: Interne Schutz- und Sicherheitsmassnahmen
 - Art. 46 Durchführende Stelle
 - Art. 47 Taschen- und Personenkontrollen
 - Art. 48 Raumkontrollen
 - Art. 49 Rückforderung von Gegenständen
 - Art. 50 Einsatz von Bildübertragungs- und Bildaufzeichnungsgeräten sowie Mitführen von elektronischen Geräten
 - Art. 51 Zutrittskontrollsystem
 - 8. Kapitel: Bewaffnung
 - Art. 52 Berechtigung zum Tragen einer Dienstwaffe
 - Art. 53 Aufbewahrung von Dienstwaffen sowie Aufbewahrung und Verwendung von Munition
 - Art. 54 Schiessausbildung
 - Art. 55 Einzug der Dienstwaffe
 - 9. Kapitel: Schlussbestimmungen
 - Art. 56 Aufhebung und Änderung anderer Erlasse
 - Art. 57 Übergangsbestimmungen zur Archivierung
 - Art. 58 Inkrafttreten
 - Anhang 1
 - Auskunftspflichtige Organisationen
 - Anhang 2
 - Entschädigung der Betreiberinnen von leitungsgebundenen Netzen und Anbieterinnen von Telekommunikationsdienstleistungen
 - 1 Projektarbeiten
 - 2 Laufende Kosten
 - 3 Dienstleistungen
 - 4 Tarif
 - 5 Abrechnung
 - 6 Höhe der Entschädigung im Streitfall
 - Anhang 3 ¹¹
 - Bekanntgabe von Personendaten an inländische Behörden und Amtsstellen
 - Anhang 4
 - Aufhebung und Änderung anderer Erlasse