BtMVV 
                
                
            INHALT
Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (BtMVV)
- Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung - BtMVV)
 - § 1 Grundsätze
 - § 2 Verschreiben durch einen Arzt
 - § 3 Verschreiben durch einen Zahnarzt
 - § 4 Verschreiben durch einen Tierarzt
 - § 5 Substitution, Verschreiben von Substitutionsmitteln
 - § 5a Verschreiben von Substitutionsmitteln mit dem Stoff Diamorphin
 - § 5b Substitutionsregister
 - § 5c Verschreiben für Patienten in Alten- oder Pflegeheimen, Hospizen und in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung
 - § 5d Verschreiben für den Notfallbedarf in Hospizen und in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung
 - § 6 Verschreiben für Einrichtungen des Rettungsdienstes
 - § 7 Verschreiben für Kauffahrteischiffe
 - § 8 Betäubungsmittelrezept
 - § 9 Angaben auf dem Betäubungsmittelrezept
 - § 10 Betäubungsmittelanforderungsschein
 - § 11 Angaben auf dem Betäubungsmittelanforderungsschein
 - § 12 Abgabe
 - § 13 Nachweisführung
 - § 14 Angaben zur Nachweisführung
 - § 15 Formblätter
 - § 16 Straftaten
 - § 17 Ordnungswidrigkeiten
 - § 18 Übergangsvorschrift