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            INHALT
Gesetz Nr. 774 über die Entschädigung der Mitglieder von Kommissionen und Ausschüssen Vom 5. Dezember 1962 in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. September 1972
- Gesetz Nr. 774 über die Entschädigung der Mitglieder von Kommissionen und Ausschüssen Vom 5. Dezember 1962 in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. September 1972
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - § 1 Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder von Kommissionen und Ausschüssen
 - § 2 Verdienstausfall
 - § 3 Vertretungskosten
 - § 4 Entschädigung für Aufwand
 - § 5 Fahrkostenentschädigung
 - § 6 Aufrundung
 - § 7 Geltendmachung des Anspruchs
 - § 8 Entschädigung für Bedienstete des Landes als Mitglieder von Kommissionen und Ausschüssen
 - § 9 Ausführungs- und Schlussbestimmungen
 - Anlage