AbgG MV 2007 
                
                
            INHALT
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern - Abgeordnetengesetz - in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Februar 2007
- Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern - Abgeordnetengesetz - in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Februar 2007
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Abschnitt I Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Landtag
 - § 1 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Landtag
 - Abschnitt II Mitgliedschaft im Landtag und Beruf
 - § 2 Schutz der freien Mandatsausübung
 - § 3 Wahlvorbereitungsurlaub
 - § 4 Berufs- und Betriebszeiten
 - § 5 Mitglieder anderer Volksvertretungen
 - Abschnitt III Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung
 - Titel 1 Entschädigung
 - § 6
 - § 7 (weggefallen)
 - Titel 2 Aufwandsentschädigung
 - § 8 Grundsatz
 - § 9
 - § 10 Reisekostenentschädigung
 - § 11 Anwesenheit in Sitzungen
 - § 12 Übernachtungsgeld
 - § 13 Fahrkostenerstattung
 - § 14 Reisen außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns
 - § 15 Wegfall des Anspruchs auf Aufwandsentschädigungen
 - Titel 3 Leistungen nach Ausscheiden aus dem Landtag
 - § 16 Übergangsgeld
 - § 16a Übergangsregelung zum Übergangsgeld
 - § 17 Anspruch auf Altersentschädigung
 - § 17a Übergangsregelung zum Anspruch auf Altersentschädigung
 - § 18 Höhe der Altersentschädigung
 - § 18a Übergangsregelungen zur Höhe der Altersentschädigung
 - § 18b Übergangsregelungen zur Höhe der Altersentschädigungen bei Funktionszulagen
 - § 19 (weggefallen)
 - § 20 Gesundheitsschäden
 - § 21 Versorgungsausgleich
 - § 22 Nicht abgerechnete Leistungen
 - § 23 Hinterbliebenenversorgung
 - § 24 Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften
 - Titel 4 Zuschuss zu den Kosten in Krankheitsfällen, Unterstützungen
 - § 25 Zuschuss zu den Kosten in Krankheitsfällen
 - § 26 Unterstützungen
 - Titel 5 Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge
 - § 27 Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge
 - Titel 6 Gemeinsame Vorschriften
 - § 28 Anpassung der Grund- und Aufwandsentschädigungen
 - § 29 Beginn und Ende der Ansprüche, Zahlungsvorschriften
 - § 30 Verzicht/Übertragbarkeit
 - § 31 (weggefallen)
 - § 32 Begriffsbestimmungen
 - Abschnitt IV Angehörige des öffentlichen Dienstes im Landtag
 - Titel 1 Wahlvorbereitungsurlaub
 - § 33 Wahlvorbereitungsurlaub
 - Titel 2 Abgeordnete mit einem mit dem Mandat unvereinbaren Amt
 - § 34 Unvereinbare Ämter
 - § 35 Ruhen der Rechte und Pflichten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
 - § 36 Wiederverwendung nach Beendigung des Mandats
 - § 37 Dienstzeiten im öffentlichen Dienst
 - § 38 Beförderungsverbot
 - § 39 Entlassung
 - § 40 Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte auf Zeit
 - § 41 Richterinnen und Richter und Angestellte des öffentlichen Dienstes
 - Titel 3 (weggefallen)
 - Abschnitt V Unabhängigkeit des Abgeordneten
 - § 47 Verhaltensregeln
 - § 47a Anzeigepflichten
 - § 48 Überprüfung der Abgeordneten
 - § 49 Verschwiegenheitspflicht und Aussagegenehmigungsrecht
 - Abschnitt VI Rechtsstellung und Leistungen an die Fraktionen
 - § 50 Fraktionsbildung
 - § 51 Rechtsstellung
 - § 52 Organisation
 - § 53 Verschwiegenheitspflicht der Fraktionsangestellten
 - § 54 Geld- und Sachleistungen
 - § 55 Rechenschaftsbericht
 - § 56 Rechnungsprüfung
 - § 57 Beendigung der Rechtsstellung
 - § 57a Liquidation
 - § 57b Durchführung und Dauer der Liquidation
 - Abschnitt VII
 - § 58 Ausführungsbestimmungen
 - Abschnitt VIII (Inkrafttreten)
 - Anlage