FPackV 
                
                
            INHALT
Verordnung über Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten (FPackV)
- Verordnung über Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten (Fertigpackungsverordnung - FPackV)
 - Inhaltsübersicht
 - Abschnitt 1
 - Allgemeine Bestimmungen
 - § 1 Anwendungsbereich
 - § 2 Begriffsbestimmungen
 - § 3 Kennzeichnung der Nennfüllmenge
 - Abschnitt 2
 - Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge mit Kennzeichnung nach Gewicht oder Volumen
 - § 4 Allgemeine Vorschriften bei Kennzeichnung nach Gewicht oder Volumen
 - § 5 Abtropfgewicht
 - § 6 Besondere Vorschriften bei Kennzeichnung nach Gewicht oder Volumen
 - § 7 Fertigpackungen mit Lebensmitteln
 - § 8 Herstellerangabe
 - § 9 Allgemeine Nennfüllmengenanforderungen
 - § 10 Besondere Nennfüllmengenanforderungen
 - § 11 ℮-Zeichen
 - Abschnitt 3
 - EG-Düngemittel im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003
 - § 12 Anforderungen an EG-Düngemittel
 - Abschnitt 4
 - Kosmetische Mittel im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009
 - § 13 Anforderungen an vorverpackte kosmetische Mittel
 - § 14 Anforderungen an kosmetische Mittel im Sinne des Artikels 19 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009
 - Abschnitt 5
 - Vorverpackte Lebensmittel und nicht vorverpackte Lebensmittel
 - § 15 Allgemeine Vorschriften
 - § 16 Allgemeine Vorschriften für vorverpackte Lebensmittel
 - § 17 Obst und Gemüse ohne Vorverpackung im Sinne des Artikels 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011
 - § 18 Backwaren ohne Vorverpackung im Sinne des Artikels 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011
 - § 19 Für den unmittelbaren Verkauf vorverpackte Lebensmittel im Sinne des Artikels 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011
 - § 20 Weitere Bestimmungen zur Füllmengenkennzeichnung
 - § 21 Kennzeichnung der Stückzahl
 - § 22 Befreiung oder Erleichterung von der Füllmengenkennzeichnung
 - § 23 Verbindliche Werte für die Nennfüllmengen bei Wein und Spirituosen
 - Abschnitt 6
 - Nationale Vorschriften für Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge mit Kennzeichnung nach Stückzahl, Länge oder Fläche
 - § 24 Allgemeine Vorschriften bei Kennzeichnung nach Stückzahl
 - § 25 Besondere Vorschriften bei Kennzeichnung nach Stückzahl
 - § 26 Anforderungen an die Nennfüllmenge bei Kennzeichnung nach Stückzahl
 - § 27 Allgemeine Vorschriften bei Kennzeichnung nach Länge oder Fläche
 - § 28 Anforderungen an die Nennfüllmenge bei Kennzeichnung nach Länge oder Fläche
 - Abschnitt 7
 - Andere Verkaufseinheiten und Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmenge
 - § 29 Offene Packungen
 - § 30 Verkaufseinheiten ohne Umhüllung
 - § 31 Anforderungen an Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmenge
 - § 32 Minusabweichungen bei Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmenge
 - Abschnitt 8
 - Fertigpackungen mit Füllmengen von weniger als 5 Gramm oder 5 Milliliter oder mehr als 10 Kilogramm oder mehr als 10 Liter
 - § 33 Fertigpackungen mit Füllmengen von weniger als 5 Gramm oder 5 Milliliter
 - § 34 Fertigpackungen mit Füllmengen von mehr als 10 Kilogramm oder mehr als 10 Liter
 - Abschnitt 9
 - Maßbehältnisse
 - § 35 Angaben bei Maßbehältnis-Flaschen
 - § 36 Genauigkeitsanforderungen
 - § 37 Herstellerzeichen
 - Abschnitt 10
 - Formvorschriften, Kontroll- und Dokumentations- pflichten sowie Marktüberwachung
 - § 38 Lesbarkeit und Schriftgröße
 - § 39 Mehrere Packungen, Sammelpackungen
 - § 40 Marktüberwachung
 - § 41 Kontroll- und Dokumentationspflichten
 - § 42 Bezugstemperatur
 - Abschnitt 11
 - Ordnungswidrigkeiten, Übergangsvorschriften
 - § 43 Ordnungswidrigkeiten
 - § 44 Übergangsvorschriften
 - Anlage 1 (zu § 1 Absatz 2 Nummer 5, § 23, § 39 Absatz 4) Verbindliche Werte für die Nennfüllmengen von Fertigpackungen mit Wein und Spirituosen
 - Anlage 2 (zu § 2 Satz 1 Nummer 10) Festlegung abweichender Herstellungszeitpunkte für Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten
 - Anlage 3 (zu § 9 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 Nummer 1, § 10 Absatz 1, Absatz 2, § 30 Absatz 3, § 34 Absatz 3, Absatz 4 sowie § 40 Absatz 2) Verfahren zur Prüfung der Füllmenge nach Gewicht oder Volumen gekennzeichneter Fertigpackungen und anderer Verkaufseinheiten durch die zuständigen Behörden
 - Anlage 4 (zu § 26 Absatz 2 Nummer 1, § 28 Absatz 1 und Absatz 2, § 30 Absatz 3 sowie § 40 Absatz 2) Verfahren zur Prüfung der Füllmenge nach Länge, Fläche oder Stückzahl gekennzeichneter Fertigpackungen und anderer Verkaufseinheiten gleicher Nennlänge oder gleicher Nennfläche ohne Umhüllung durch die zuständigen Behörden
 - Anlage 5 (zu § 40 Absatz 2) Abweichende Prüfzeiträume für Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten
 - Anlage 6 (zu § 40 Absatz 3) Verfahren zur Prüfung von Maßbehältnis-Flaschen durch die zuständigen Behörden
 - Anlage 7 (zu § 34 Absatz 5 Satz 1, § 41 Absatz 3 Satz 2, § 44 Absatz 2) Anforderungen an Messgeräte