BauGB-AV 
                
                
            INHALT
Ausführungsverordnung zum Baugesetzbuch (BauGB-AV) Vom 15. Juni 2018
- Ausführungsverordnung zum Baugesetzbuch (BauGB-AV) Vom 15. Juni 2018
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Erster Teil Öffentliche Immobilienwertermittlung
 - Erster Abschnitt Bildung und Zusammensetzung der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte
 - § 1 Bildung der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte
 - § 2 Zusammensetzung des Gutachterausschusses
 - § 3 Berufung der Mitglieder des Gutachterausschusses
 - § 4 Vertretung des vorsitzenden Mitglieds des Gutachterausschusses
 - § 5 Pflichten der Mitglieder des Gutachterausschusses
 - § 6 Abberufung und Beendigung der Amtszeit der Mitglieder des Gutachterausschusses
 - Zweiter Abschnitt Aufgaben des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle
 - § 7 Aufgaben des Gutachterausschusses
 - § 8 Aufgaben des vorsitzenden Mitglieds des Gutachterausschusses
 - § 9 Aufgaben der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
 - § 10 Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
 - Dritter Abschnitt Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse
 - § 11 Bildung der Zentralen Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse
 - § 12 Aufgaben der Zentralen Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse
 - Vierter Abschnitt Verfahren der Gutachterausschüsse
 - § 13 Örtliche Zuständigkeit der Gutachterausschüsse
 - § 14 Gutachten
 - § 15 Inhalt und Führung der Kaufpreissammlung
 - § 16 Zugang zur Kaufpreissammlung
 - § 17 Bodenrichtwerte
 - § 18 Sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten
 - § 19 Generalisierte Bodenwerte
 - § 20 Besetzung des Gutachterausschusses im Einzelfall
 - § 21 Beschlussfassung des Gutachterausschusses
 - § 22 Zusammenarbeit der Gutachterausschüsse und der Zentralen Geschäftsstelle
 - § 23 Entschädigung der Mitglieder des Gutachterausschusses
 - Fünfter Abschnitt Pflichten und Aufsicht
 - § 24 Übermittlung von Daten der Flurbereinigungsbehörden
 - § 25 Aufsicht über die Gutachterausschüsse, ihre Geschäftsstellen und die Zentrale Geschäftsstelle
 - Zweiter Teil Städtebaurecht
 - § 26 Widerspruchsverfahren bei der Umlegung und der vereinfachten Umlegung
 - § 27 Zuständigkeiten
 - Dritter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften
 - § 28 Übergangsvorschriften
 - § 29 Inkrafttreten, Außerkrafttreten