TzBfG 
                
                
            INHALT
Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG)
- Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG)
 - Erster Abschnitt
 - Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Zielsetzung
 - § 2 Begriff des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers
 - § 3 Begriff des befristet beschäftigten Arbeitnehmers
 - § 4 Verbot der Diskriminierung
 - § 5 Benachteiligungsverbot
 - Zweiter Abschnitt
 - Teilzeitarbeit
 - § 6 Förderung von Teilzeitarbeit
 - § 7 Ausschreibung; Erörterung; Information über freie Arbeitsplätze
 - § 8 Zeitlich nicht begrenzte Verringerung der Arbeitszeit
 - § 9 Verlängerung der Arbeitszeit
 - § 9a Zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit
 - § 10 Aus- und Weiterbildung
 - § 11 Kündigungsverbot
 - § 12 Arbeit auf Abruf
 - § 13 Arbeitsplatzteilung
 - Dritter Abschnitt
 - Befristete Arbeitsverträge
 - § 14 Zulässigkeit der Befristung
 - § 15 Ende des befristeten Arbeitsvertrages
 - § 16 Folgen unwirksamer Befristung
 - § 17 Anrufung des Arbeitsgerichts
 - § 18 Information über unbefristete Arbeitsplätze
 - § 19 Aus- und Weiterbildung
 - § 20 Information der Arbeitnehmervertretung
 - § 21 Auflösend bedingte Arbeitsverträge
 - Vierter Abschnitt
 - Gemeinsame Vorschriften
 - § 22 Abweichende Vereinbarungen
 - § 23 Besondere gesetzliche Regelungen