TPG 
                
                
            INHALT
Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben (TPG)
- Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben (Transplantationsgesetz - TPG)
 - Eingangsformel
 - Inhaltsübersicht
 - Abschnitt 1
 - Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Ziel und Anwendungsbereich des Gesetzes
 - § 1a Begriffsbestimmungen
 - § 2 Aufklärung der Bevölkerung, Erklärung zur Organ- und Gewebespende, Organ- und Gewebespendeausweise
 - § 2a Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende; Verordnungsermächtigung
 - Abschnitt 2
 - Entnahme von Organen und Geweben bei toten Spendern
 - § 3 Entnahme mit Einwilligung des Spenders
 - § 4 Entnahme mit Zustimmung anderer Personen
 - § 4a Entnahme bei toten Embryonen und Föten
 - § 5 Nachweisverfahren
 - § 6 Achtung der Würde des Organ- und Gewebespenders
 - § 7 Datenverarbeitung, Auskunftspflicht
 - Abschnitt 3
 - Entnahme von Organen und Geweben bei lebenden Spendern
 - § 8 Entnahme von Organen und Geweben
 - § 8a Entnahme von Knochenmark bei minderjährigen Personen
 - § 8b Entnahme von Organen und Geweben in besonderen Fällen
 - § 8c Entnahme von Organen und Geweben zur Rückübertragung
 - Abschnitt 3a
 - Gewebeeinrichtungen, Untersuchungslabore, Register
 - § 8d Besondere Pflichten der Gewebeeinrichtungen
 - § 8e Untersuchungslabore
 - § 8f (weggefallen)
 - Abschnitt 4
 - Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen, Zusammenarbeit bei der Entnahme von Organen und Geweben
 - § 9 Zulässigkeit der Organentnahme und -übertragung, Vorrang der Organspende
 - § 9a Entnahmekrankenhäuser
 - § 9b Transplantationsbeauftragte
 - § 9c (weggefallen)
 - § 10 Transplantationszentren
 - § 10a Organ- und Spendercharakterisierung, Transport von Organen, Verordnungsermächtigung zur Organ- und Spendercharakterisierung und zum Transport
 - § 11 Zusammenarbeit bei der Entnahme von Organen und Geweben, Koordinierungsstelle
 - § 12 Organvermittlung, Vermittlungsstelle
 - § 12a Angehörigenbetreuung
 - Abschnitt 5
 - Meldungen, Dokumentation, Rückverfolgung, Datenschutz, Fristen
 - § 13 Dokumentation, Rückverfolgung, Verordnungsermächtigung zur Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen
 - § 13a Dokumentation übertragener Gewebe durch Einrichtungen der medizinischen Versorgung
 - § 13b Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen bei Geweben
 - § 13c Rückverfolgungsverfahren bei Geweben
 - § 14 Datenschutz
 - § 15 Aufbewahrungs- und Löschungsfristen
 - Abschnitt 5a
 - Transplantationsregister
 - § 15a Zweck des Transplantationsregisters
 - § 15b Transplantationsregisterstelle
 - § 15c Vertrauensstelle
 - § 15d Fachbeirat
 - § 15e Datenübermittlung an die Transplantationsregisterstelle und an die Vertrauensstelle
 - § 15f Datenübermittlung durch die Transplantationsregisterstelle
 - § 15g Datenübermittlung durch die Transplantationsregisterstelle zu Forschungszwecken, Datenaustausch
 - § 15h Aufbewahrungs- und Löschungsfristen
 - § 15i Verordnungsermächtigungen
 - Abschnitt 5b
 - Richtlinien zum Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft, Verordnungsermächtigung
 - § 16 Richtlinien zum Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft bei Organen
 - § 16a Verordnungsermächtigung
 - § 16b Richtlinien zum Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft zur Entnahme von Geweben und deren Übertragung
 - Abschnitt 6
 - Verbotsvorschriften
 - § 17 Verbot des Organ- und Gewebehandels
 - Abschnitt 7
 - Straf- und Bußgeldvorschriften
 - § 18 Organ- und Gewebehandel
 - § 19 Weitere Strafvorschriften
 - § 20 Bußgeldvorschriften
 - Abschnitt 8
 - Schlussvorschriften
 - § 21 Zuständige Bundesoberbehörde
 - § 22 Verhältnis zu anderen Rechtsbereichen
 - § 23 Bundeswehr
 - § 24
 - § 25 Übergangsregelungen
 - § 26 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)