AuslAufnVO
Landesverordnung zur Regelung von Aufgaben und Zuständigkeiten der Ausländerbehörden und bei der Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern und zur Einrichtung und dem Verfahren einer Härtefallkommission (Ausländer- und Aufnahmeverordnung - AuslAufnVO) Vom 27. April 2022
- Landesverordnung zur Regelung von Aufgaben und Zuständigkeiten der Ausländerbehörden und bei der Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern und zur Einrichtung und dem Verfahren einer Härtefallkommission (Ausländer- und Aufnahmeverordnung - AuslAufnVO) Vom 27. April 2022
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Teil 1 Aufnahme und Zuweisung
- § 1 Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge
- § 2 Zuständigkeiten und Aufgaben des Landesamtes
- § 3 Zuständigkeit der Ausländerbehörden
- § 4 Verteilung und Zuweisung auf die Kreise und kreisfreien Städte
- § 5 Landesinterne Umverteilung
- § 6 Verteilung und Zuweisung auf die Ämter und amtsfreien Gemeinden
- § 7 Aufenthaltsverpflichtungen
- § 8 Mitteilungen der Ausländerbeauftragten der Gemeinden
- Teil 2 Härtefallkommission
- § 9 Härtefallkommission bei der für das Aufenthaltsgesetz zuständigen obersten Landesbehörde
- § 10 Zusammensetzung der Härtefallkommission
- § 11 Geschäftsstelle, Vorprüfungsausschuss und Verfahrensgrundsätze der Härtefallkommission
- § 12 Verfahren
- § 13 Vorprüfung durch die Geschäftsstelle der Härtefallkommission
- § 14 Beschlussfassung der Härtefallkommission
- § 15 Umsetzung der Beschlüsse der Härtefallkommission
- § 16 Verschwiegenheitspflicht der Kommissionsmitglieder