ABilG 
                
                
            INHALT
Gesetz über die Altbankenrechnung und die DM-Eröffnungsbilanz der Berliner Altbanken Altbanken-Bilanz-Gesetz - (ABilG) Vom 10. Dezember 1953
- Gesetz über die Altbankenrechnung und die DM-Eröffnungsbilanz der Berliner Altbanken Altbanken-Bilanz-Gesetz - (ABilG) Vom 10. Dezember 1953
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - ABSCHNITT I Altbankenrechnung
 - § 1 Zweck und Stichtag der Altbankenrechnung
 - § 2 Aktivseite der Altbankenrechnung
 - § 3 Passivseite der Altbankenrechnung
 - § 4 Zusatzrechnung
 - § 5 Bericht zur Altbankenrechnung
 - § 6 Aufstellung und Prüfung der Altbankenrechnung
 - § 7 Bewertungsgrundsätze
 - § 8 Besondere Bewertungsvorschriften für Berliner Vermögenswerte und Berliner Verbindlichkeiten
 - § 9 Berichtigung der Altbankenrechnung
 - § 10 Bestätigung und Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen
 - ABSCHNITT II Eröffnungsbilanz in Deutscher Mark
 - § 11 Aufstellung und Stichtag
 - § 12 Ausweis der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
 - § 13 Kapitalneufestsetzung bei Kapitalgesellschaften
 - § 14 Eigene Aktien und Geschäftsanteile
 - § 15 Kapitalentwertungskonto
 - § 16 Nennbetrag der Aktien und Geschäftsanteile
 - § 17 Öffentlich-rechtliche Altbanken
 - § 18 Kreditgenossenschaften
 - § 19 Wirkung von Berichtigungen der Altbankenrechnung
 - § 20 Nachträgliche Übernahme der in einer Zusatzrechnung auszuweisenden Verbindlichkeiten
 - § 21 Fristen
 - § 22 Nicht zum Neugeschäft zugelassene Altbanken
 - ABSCHNITT III Sondervorschriften für einzelne Kreditinstitute
 - § 23 Altbanken mit bankfremdem Geschäft
 - § 24 Sparkasse der Stadt Berlin West
 - § 25 Berliner Volksbank (West) eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht
 - ABSCHNITT IV Schlußvorschriften
 - § 26 Rechnungslegung für die Zeit bis zum Stichtag der Altbankenrechnung und Entlastung
 - § 27 Anwendung von Vorschriften des D-Markbilanzgesetzes
 - § 28 Anwendung von Vorschriften des Gesetzes über das Kreditwesen
 - § 29 Inkrafttreten