Monitoring Gesetzessammlung

Vollzug des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EKrG); Beratung der Kreisverwaltungsbehörden und Gemeinden durch die Regierungen vor dem Abschluss von Kreuzungsvereinbarungen mit Eisenbahnunternehmen

DE - Landesrecht Bayern
Vollzug des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EKrG); Beratung der Kreisverwaltungsbehörden und Gemeinden durch die Regierungen vor dem Abschluss von Kreuzungsvereinbarungen mit Eisenbahnunternehmen

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