ALPO 
                
                
            INHALT
ALPO: Ordnung über die Ausbildung und die Prüfungen in den Sonderlehrgängen für Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz (Aussiedlerlehrgangs- und Prüfungsordnung – ALPO) Vom 17. Juni 1996 (GVBl. S. 249) BayRS 2235-5-1-K (§§ 1–47)
- ALPO: Ordnung über die Ausbildung und die Prüfungen in den Sonderlehrgängen für Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz (Aussiedlerlehrgangs- und Prüfungsordnung – ALPO) Vom 17. Juni 1996 (GVBl. S. 249) BayRS 2235-5-1-K (§§ 1–47)
 - Inhaltsübersicht
 - Abschnitt I Allgemeines
 - § 1 Geltungsbereich
 - § 2 Zweck und Arten der Sonderlehrgänge
 - Abschnitt II Aufnahme und Zuweisung in die Sonderlehrgänge für Berechtigte nach dem BVFG
 - § 3 Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen
 - § 4 Berechtigte nach dem BVFG mit einem Hochschulzugangszeugnis
 - § 5 Berechtigte nach dem BVFG mit der Berechtigung zum Eintritt in die letzte Jahrgangsstufe einer Schule, die zur Studienberechtigung führt
 - § 6 Berechtigte nach dem BVFG aus den Gebieten der ehemaligen Sowjetunion
 - § 7 Zuweisung, Lehrgangswechsel
 - § 8 Probezeit
 - Abschnitt III Inhalte des Unterrichts, Grundsätze des Lehrgangsbetriebs
 - § 9 Unterrichtsorganisation
 - § 10 Unterrichtsfächer
 - § 11 Stundenpläne, Unterrichtszeit
 - § 12 Unterrichtswoche
 - § 13 Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Lehrgangsveranstaltungen, Beaufsichtigung
 - § 14 Beendigung des Lehrgangsbesuchs, Höchstausbildungsdauer
 - Abschnitt IV Hausaufgaben, Leistungsnachweise, Vorrücken, Zeugnisse
 - § 15 Hausaufgaben
 - § 16 Nachweise des Leistungsstands
 - § 17 Schulaufgaben, Kurzarbeiten
 - § 18 Mündliche Leistungsnachweise
 - § 19 Besprechung, Aufbewahrung und Einsichtnahme
 - § 20 Nachholung von Leistungsnachweisen
 - § 21 Bewertung der Leistungen
 - § 22 Bildung der Jahresfortgangsnote nach dem ersten Ausbildungsjahr der zweijährigen Sonderlehrgänge
 - § 23 Vorrücken in das zweite Ausbildungsjahr der zweijährigen Sonderlehrgänge
 - § 24 Jahreszeugnis
 - Abschnitt V Prüfungen
 - § 25 Zeit, Ort und Art der Prüfungen
 - § 26 Prüfungsausschuß
 - § 27 Fachausschüsse, Unterausschüsse
 - § 28 Verfahren der Prüfungsausschüsse
 - § 29 Prüfungsanforderungen und Bewertung der Prüfungsleistungen
 - § 30 Verhinderung der Teilnahme an der Prüfung
 - § 31 Unterschleif
 - § 32 Festsetzung der Vornoten
 - § 33 Beschluß über die Zulassung zur Abschlußprüfung
 - § 34 Bestätigungsprüfung
 - § 35 Aufgaben für die schriftliche Prüfung
 - § 36 Bewertung der schriftlichen Aufgaben
 - § 37 Zwischenkonferenz
 - § 38 Mündliche Prüfung
 - § 39 Feststellung der Abschlußnoten
 - § 40 Feststellung der Noten in der Bestätigungsprüfung
 - § 41 Feststellung des Prüfungsergebnisses
 - § 42 Wiederholung der Prüfung
 - § 43 Zeugnisse, Bescheinigungen
 - Abschnitt VI Schlußvorschriften
 - § 44 Aufsicht
 - § 45 Rechtsschutz der Lehrgangsteilnehmer
 - § 46 Anwendung von Vorschriften der Gymnasialschulordnung (GSO)
 - § 47 Inkrafttreten