PersÜAöRForstG BW 
                
                
            INHALT
Gesetz zur Regelung des Personalübergangs auf die Anstalt des öffentlichen Rechts Forst Baden-Württemberg
- Gesetz zur Regelung des Personalübergangs auf die Anstalt des öffentlichen Rechts Forst Baden-Württemberg
 - Teil 1 Personal
 - § 1 Übernahme von Beamtinnen und Beamten
 - § 2 Übernahme von Tarifbeschäftigten
 - § 3 Absehen von der Zusage der Umzugskostenvergütung in besonderen Härtefällen
 - § 4 Sicherstellung der mittelfristigen Personalentwicklungsmöglichkeiten der Beschäftigten
 - § 5 Verpflichtungen bei Personalüberkapazität durch Aufgabenentfall bei den Landkreisen
 - § 6 Risikobeteiligung durch das Land bei Aufgabenentfall bei den Landkreisen
 - Teil 2 Personalvertretung, Schwerbehindertenvertretung, Beauftragte für Chancengleichheit
 - § 7 Übergangspersonalrat
 - § 8 Übergangs-Jugend- und Auszubildendenvertretung
 - § 9 Übergangsschwerbehindertenvertretung
 - § 10 Übergangsregelung Beauftragte für Chancengleichheit