APrObSchhD 
                
                
            INHALT
Verordnung des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung für die Laufbahn des höheren Schuldienstes an beruflichen Schulen (APrObSchhD) Vom 10. März 2004
- Verordnung des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung für die Laufbahn des höheren Schuldienstes an beruflichen Schulen (APrObSchhD) Vom 10. März 2004
 - 1. ABSCHNITT Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Ziel der Ausbildung, Bezeichnungen
 - 2. ABSCHNITT Vorbereitungsdienst
 - § 2 Zulassungsvoraussetzungen
 - § 3 Zulassungsantrag
 - § 4 Zulassung zum Vorbereitungsdienst
 - § 5 Ausbildungsstätten
 - § 6 Ausbildungsleiter
 - § 7 Ausbildungsverhältnis
 - § 8 Vorgesetzte, Dienstvorgesetzte
 - § 9 Pflichten der Studienreferendare
 - 3. ABSCHNITT Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes
 - § 10 Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes
 - § 11 Gliederung des Vorbereitungsdienstes
 - § 12 Ausbildung am Seminar
 - § 13 Ausbildung an der Schule
 - 4. ABSCHNITT Zweite Staatsprüfung
 - § 14 Prüfungsbehörde
 - § 15 Prüfungsausschüsse und Prüfer
 - § 16 Niederschriften
 - § 17 Art und Umfang der Prüfung
 - § 18 Schulrechtsprüfung
 - § 19 Dokumentation einer Unterrichtseinheit
 - § 20 Mündliche Prüfung in Pädagogik und Pädagogischer Psychologie
 - § 21 Beurteilung der Unterrichtspraxis
 - § 22 Fachdidaktisches Kolloquium
 - § 23 Bewertung der Prüfungsleistungen
 - § 24 Gesamtnote
 - § 25 Fernbleiben von der Prüfung
 - § 26 Täuschungsversuch, Verstoß gegen die Ordnung
 - § 27 Wiederholung der Prüfung
 - § 28 Erwerb der Befähigung, Prüfungszeugnis
 - § 29 Erwerb der Befähigung für die Laufbahn des höheren Schuldienstes an allgemein bildenden Gymnasien
 - § 30 Prüfung im zusätzlichen Ausbildungsfach und Zusatzausbildung »Bilingualer Unterricht«
 - § 31 Anrechnung von Prüfungen
 - 5. ABSCHNITT Übergangs- und Schlussbestimmungen
 - § 32 Übergangsvorschriften
 - § 33 Inkrafttreten