BLV
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten (BLV)
- Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten (Bundeslaufbahnverordnung - BLV)
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Allgemeines
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Mutterschutz
- § 4 Stellenausschreibungspflicht
- § 5 Schwerbehinderte Menschen
- Abschnitt 2
- Einstellung
- Unterabschnitt 1
- Gemeinsame Vorschriften
- § 6 Gestaltung der Laufbahnen
- § 7 Erlangen der Laufbahnbefähigung
- § 8 Anerkennung und Mitteilung der Laufbahnbefähigung
- § 9 Ämter und Amtsbezeichnungen der Laufbahnen
- Unterabschnitt 2
- Vorbereitungsdienste
- § 10 Einrichtung von Vorbereitungsdiensten; Subdelegation
- § 11 Voraussetzung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst; Auswahlverfahren
- § 12 Auswahlverfahren für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst
- § 13 Einstellung in den Vorbereitungsdienst; Dienstbezeichnung
- § 14 Vorbereitungsdienst für den einfachen Dienst
- § 15 Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst
- § 16 Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst
- § 17 Vorbereitungsdienst für den höheren Dienst
- § 18 Verlängerung der Vorbereitungsdienste
- § 19 Verkürzung der Vorbereitungsdienste
- § 20 Laufbahnprüfung und sonstige Prüfungen
- Unterabschnitt 3
- Anerkennung von Befähigungen
- § 21 Allgemeine Regelungen
- § 22 Einfacher Dienst
- § 23 Mittlerer Dienst
- § 24 Gehobener Dienst
- § 25 Höherer Dienst
- § 26 Andere Bewerberinnen und Bewerber
- Unterabschnitt 4
- Sonderregelungen
- § 27 Besondere Qualifikationen für die Zulassung zu Laufbahnen des einfachen Dienstes
- § 28 Besondere Qualifikationen für die Zulassung zu Laufbahnen des mittleren Dienstes
- § 29 Besondere Qualifikationen und Zeiten für die Zulassung zu Laufbahnen des gehobenen Dienstes
- § 30 Besondere Qualifikationen und Zeiten für die Zulassung zu Laufbahnen des höheren Dienstes
- § 31 Zeiten im berufsmäßigen Wehrdienst
- § 32 Besondere Qualifikationen und Zeiten für die Zulassung zu einzelnen Verwendungsbereichen
- § 33 Zulassung zur höheren Laufbahn bei Besitz einer Berufsausbildung, Hochschulausbildung oder sonstigen besonderen Qualifikationen
- § 34 Einstellung in ein Beförderungsamt
- § 35 Einstellung von Richterinnen und Richtern sowie früheren Staatsanwältinnen und Staatsanwälten in ein Beförderungsamt
- § 36 Besetzung von geeigneten Dienstposten der höheren Laufbahn durch besonders leistungsstarke Beamtinnen und Beamte
- Abschnitt 3
- Berufliche Entwicklung
- Unterabschnitt 1
- Probezeit
- § 37 Dauer der Probezeit und Feststellung der Bewährung
- § 38 Anrechnung hauptberuflicher Tätigkeiten
- § 39 Verlängerung der Probezeit
- Unterabschnitt 2
- Beförderung
- § 40 Voraussetzungen einer Beförderung
- § 41 Auswahlentscheidungen
- § 42 Erprobungszeit
- Unterabschnitt 3
- Aufstieg
- § 43 Voraussetzungen für den Aufstieg
- § 44 Auswahlverfahren für den Aufstieg; Auswahlkommission
- § 45 Vorbereitungsdienste
- § 46 Fachspezifische Qualifizierungen
- § 47 Hochschulstudium und berufspraktische Einführung; Subdelegation
- § 48 Verleihung eines Amtes der neuen Laufbahn
- § 49 Erstattung der Kosten einer Aufstiegsausbildung
- Unterabschnitt 4
- Sonstiges
- § 50 Laufbahnwechsel
- § 51 Wechsel von verbeamteten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern
- § 52 Wechsel von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten
- § 53 Wechsel in eine Laufbahn des Bundes
- § 54 Internationale Verwendungen
- Abschnitt 4
- Personalentwicklung und Qualifizierung
- § 55 Personalentwicklung
- § 56 Dienstliche Qualifizierung
- Abschnitt 5
- Dienstliche Beurteilung
- § 57 Ausnahmen von der regelmäßigen Beurteilung
- § 58 Inhalt der dienstlichen Beurteilung
- § 59 Beurteilungsverfahren und Beurteilungsmaßstab
- Abschnitt 6
- Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 60 Überleitung der Beamtinnen und Beamten
- § 61 Vorbereitungsdienste
- § 62 Beamtenverhältnis auf Probe
- § 63 Ausnahmen für besonders leistungsstarke Beamtinnen und Beamte in obersten Bundesbehörden
- § 64 Ausnahmen für leistungsstarke Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe im gehobenen technischen Verwaltungsdienst im Verwendungsbereich Wehrtechnik
- § 65 Ausnahmen für leistungsstarke Beamtinnen und Beamte im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit im gehobenen technischen Verwaltungsdienst im Verwendungsbereich Wehrtechnik
- Anlage 1 (zu § 9 Absatz 1) Zu den Laufbahnen gehörende Ämter; Amtsbezeichnungen
- Anlage 2 (zu § 10 Absatz 1) Eingerichtete Vorbereitungsdienste
- Anlage 3 (zu § 10 Absatz 2 Satz 2) Prüfungsnoten
- Anlage 4 (zu § 60 Absatz 1) Übergeleitete Laufbahnen