BBl 2025 3692
Honorarkonsulate Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle zuhanden der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates
- Honorarkonsulate Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle zuhanden der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates
- 1 Einleitung
- 1.1 Ausgangslage und Fragestellungen der Evaluation
- 1.2 Vorgehen
- 1.3 Mehrwert und Grenzen der Evaluation
- 1.4 Aufbau des Berichts
- 2 Grundlagen zu den Honorarkonsulaten
- 2.1 Der Begriff des Honorarkonsulats
- 2.2 Rechtliche Grundlagen
- 2.3 Schweizer Honorarkonsulate im Ausland
- 2.4 Ausländische Honorarkonsulate in der Schweiz
- 3 Schweizer Honorarkonsulate im Ausland
- 3.1 Vorgaben des EDA
- 3.1.1 Die Weisung ist konform mit dem Wiener Übereinkommen und konkretisiert dieses angemessen
- 3.1.2 Es fehlt an klaren strategischen Vorgaben zum Stellenwert und Einsatz von Honorarkonsulaten
- 3.2 Einsetzung von Honorarkonsulaten
- 3.2.1 Honorarkonsulate werden bedarfsorientiert eröffnet, aber bei wegfallendem Bedarf nur zögerlich geschlossen
- 3.2.2 Die Weisung wird grösstenteils eingehalten, ist aber nicht allen bekannt
- 3.2.3 Die Personen werden überprüft, ihre Interessenbindungen jedoch zu wenig systematisch betrachtet
- 3.3 Betreuung der HK
- 3.3.1 Die Zuständigkeiten für die Betreuung sind in der Praxis klar und zweckmässig
- 3.3.2 Die Betreuung und Führung der HK sind stark abhängig von den Vorgesetzten
- 3.3.3 Die HK erbringen kostengünstig einen Mehrwert
- 3.4 Aufsicht über die HK
- 3.4.1 Sind die HK einmal im Amt, findet kaum mehr eine Überprüfung statt
- 3.4.2 Das EDA reagiert bei Problemfällen angemessen und minimiert Reputationsschäden
- 4 Ausländische Honorarkonsulate in der Schweiz
- 4.1 Vorgaben des EDA
- 4.1.1 Die Vorgaben stehen im Einklang mit dem WÜK und sind mehrheitlich klar formuliert, aber nicht verbindlich
- 4.1.2 Die Voraussetzungen entsprechen mehrheitlich denen anderer Länder, wobei gewisse Staaten strenger sind
- 4.2 Einsetzung von Honorarkonsulaten
- 4.2.1 Das EDA verlangt keinen sachlichen Nachweis des Bedarfs
- 4.2.2 Die Erfüllung der Voraussetzungen wird uneinheitlich überprüft
- 4.2.3 Das EDA gewährt häufig Ausnahmen von seinen eigenen Vorgaben
- 4.3 Aufsicht über die HK
- 4.3.1 Für die Aufsicht betrachtet sich das EDA nur sehr beschränkt als zuständig
- 4.3.2 Wenn das EDA interveniert, dann sehr zurückhaltend
- 5 Schlussfolgerungen
- 5.1 Schweizer Honorarkonsulate im Ausland
- 5.1.1 Die Weisung des EDA ist klar, es fehlt aber an strategischen Vorgaben zum Einsatz von Schweizer Honorarkonsulaten
- 5.1.2 Bei der Ernennung der HK werden die Interessenbindungen zu wenig systematisch geprüft
- 5.1.3 Die Betreuung und Führung der HK durch ihre Vorgesetzten ist insgesamt angemessen, jedoch stark personenabhängig
- 5.1.4 Honorarkonsulate gewährleisten eine kostengünstige Präsenz vor Ort, ersetzen aber nicht ein Berufskonsulat oder eine diplomatische Vertretung
- 5.1.5 Bei den wenigen Problemfällen hat das EDA angemessen und diskret reagiert
- 5.2 Ausländische Honorarkonsulate in der Schweiz
- 5.2.1 Aus Rücksicht auf die bilateralen Beziehungen nutzt das EDA seinen Spielraum sehr zurückhaltend
- 5.2.2 Die Vorgaben des EDA sind zwar weitgehend klar und ähnlich wie in anderen Ländern, aber nicht verbindlich
- 5.2.3 Die Vorgaben des EDA werden nicht konsequent angewendet
- 5.2.4 In den seltenen Problemfällen hat das EDA nur zögerlich reagiert
- Anhang 1
- Herangehensweise der Evaluation
- Anhang 2
- Bewertungskriterien: Honorarkonsulate
- Anhang 3
- Übersicht über die Voraussetzungen in anderen Ländern
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