BBl 2024 2387 
                
                
            INHALT
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland über die gegenseitige Anerkennung im Bereich der Finanzdienstleistungen
- Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland über die gegenseitige Anerkennung im Bereich der Finanzdienstleistungen
 - (Berne Financial Services Agreement, BFSA)
 - Kapitel 1: Grundbestimmungen
 - Kapitel 2: Anwendung
 - Kapitel 3: Nachhaltige Finanzen
 - Kapitel 4: Aufsichtszusammenarbeit
 - Kapitel 5: Regulatorische Zusammenarbeit
 - Kapitel 6: Massnahmen
 - Kapitel 7: Institutionelle Bestimmungen
 - Kapitel 8: Streitbeilegung
 - Kapitel 9: Ausnahmen und Ausschlüsse
 - Kapitel 10: Schlussbestimmungen
 - Unterschriften
 - Anhang
 - Kontaktstellen
 - Anhang 1
 - Sektoraler Anhang Asset Management
 - Teil 1. Marketing erfasster Finanzinstrumente
 - Teil 2. Übertragung der Portfolioverwaltung
 - Anhang 2
 - Sektoraler Anhang Banking
 - I. Zweck des sektoralen Anhangs
 - II. Begriffsbestimmungen
 - III. Erfasste Dienstleistungen
 - IV. Erfasste Finanzdienstleister
 - V. Erfasste Kunden
 - VI. Erbringung basierend auf Freistellung, innerstaatlichem Recht oder anderen Regelungen
 - VII. Auflagen
 - VIII. Sektorspezifische Aufsichtszusammenarbeit in Ergänzung zu den Bestimmungen nach Kapitel 4 des Abkommens
 - IX. Verschiedene Bestimmungen
 - Anhang 3a
 - Sektoraler Anhang Finanzmarktinfrastrukturen, Zentrale Gegenparteien
 - I. Zweck dieses sektoralen Anhangs
 - II. Begriffsbestimmungen
 - III. Erfasste Dienstleistungen
 - IV. Erfasste Finanzdienstleister
 - V. Erfasste Kunden
 - VI. Erbringung basierend auf Freistellung, innerstaatlichem Recht oder anderen Vorkehrungen
 - VII. Auflagen
 - VIII. Sektorspezifische Aufsichtszusammenarbeit in Ergänzung zu den Bestimmungen von Kapitel 4 des Abkommens
 - Anhang 3b
 - Sektoraler Anhang Finanzmarktinfrastrukturen, Over-The-Counter-Derivate
 - I. Zweck dieses sektoralen Anhangs
 - II. Begriffsbestimmungen
 - III. Erfasste Dienstleistungen
 - IV. Erfasste Finanzdienstleister
 - V. Erbringung basierend auf Freistellung, innerstaatlichem Recht oder anderen Vorkehrungen
 - VI. Auflagen
 - VII. Sektorspezifische Aufsichtszusammenarbeit in Ergänzung zu den Bestimmungen von Kapitel 4 des Abkommens
 - VIII. Widerruf und Abwicklung
 - Anhang 3c
 - Sektoraler Anhang Finanzmarktinfrastrukturen, Handelsplätze
 - I. Zweck des sektoralen Anhangs
 - II. Begriffsbestimmungen
 - III. Erfasste Dienstleistungen
 - IV. Erfasste Finanzdienstleister
 - V. Erfasste Kunden
 - VI. Erbringung basierend auf Freistellung, innerstaatlichem Recht oder anderen Regelungen
 - VII. Auflagen
 - VIII. Sektorspezifische Aufsichtszusammenarbeit in Ergänzung zu den Bestimmungen von Kapitel 4 des Abkommens
 - Anhang 4
 - Sektoraler Anhang Versicherungen
 - I. Zweck des sektoralen Anhangs
 - II. Begriffsbestimmungen
 - III. Erfasste Dienstleistungen
 - IV. Erfasste Finanzdienstleister
 - V. Erfasste Kunden
 - VI. Erbringung basierend auf Freistellung, innerstaatlichem Recht oder anderen Regelungen
 - VII. Auflagen
 - VIII. Sektorspezifische Aufsichtszusammenarbeit in Ergänzung zu den Bestimmungen nach Kapitel 4 des Abkommens
 - Anhang 5
 - Sektoraler Anhang Investment Services
 - I. Zweck des sektoralen Anhangs
 - II. Begriffsbestimmungen
 - III. Erfasste Dienstleistungen
 - IV. Erfasste Finanzdienstleister
 - V. Erfasste Kunden
 - VI. Erfasste Finanzinstrumente
 - VII. Nettovermögen
 - VIII. Erbringung basierend auf Freistellung, innerstaatlichem Recht oder anderen Regelungen
 - IX. Auflagen
 - X. Sektorspezifische Aufsichtszusammenarbeit in Ergänzung zu den Bestimmungen von Kapitel 4 des Abkommens