Anwendung des § 31a Abs. 1 BtMG und Bearbeitung von Ermittlungsverfahren in Strafsachen gegen Betäubungsmittelkonsumentinnen und Betäubungsmittelkonsumenten 
                
                
            INHALT
Anwendung des § 31a Abs. 1 BtMG und Bearbeitung von Ermittlungsverfahren in Strafsachen gegen Betäubungsmittelkonsumentinnen und Betäubungsmittelkonsumenten
- Anwendung des § 31a Abs. 1 BtMG und Bearbeitung von Ermittlungsverfahren in Strafsachen gegen Betäubungsmittelkonsumentinnen und Betäubungsmittelkonsumenten
 - Anwendung des § 31a Abs. 1 BtMG und Bearbeitung von Ermittlungsverfahren in Strafsachen gegen Betäubungsmittelkonsumentinnen und Betäubungsmittelkonsumenten
 - Abschnitt 1 BtMG§31aARdErl - Vorbemerkung
 - Abschnitt 2 BtMG§31aARdErl - Hinweise zur Anwendung des § 31a BtMG durch die Staatsan-waltschaften
 - Abschnitt 3 BtMG§31aARdErl - Hinweise zur Gestaltung des Ermittlungsverfahrens:
 - Abschnitt 4 BtMG§31aARdErl - Schlussbestimmungen