SGB 8 
                
                
            INHALT
Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) (SGB 8)
- Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)
 - Inhaltsübersicht
 - Erstes Kapitel
 - Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe
 - § 2 Aufgaben der Jugendhilfe
 - § 3 Freie und öffentliche Jugendhilfe
 - § 4 Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe
 - § 4a Selbstorganisierte Zusammenschlüsse zur Selbstvertretung
 - § 5 Wunsch- und Wahlrecht
 - § 6 Geltungsbereich
 - § 7 Begriffsbestimmungen
 - § 8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
 - § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
 - § 8b Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
 - § 9 Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von jungen Menschen
 - § 9a Ombudsstellen
 - § 10 Verhältnis zu anderen Leistungen und Verpflichtungen
 - § 10a Beratung
 - § 10b Verfahrenslotse
 - Zweites Kapitel
 - Leistungen der Jugendhilfe
 - Erster Abschnitt
 - Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
 - § 11 Jugendarbeit
 - § 12 Förderung der Jugendverbände
 - § 13 Jugendsozialarbeit
 - § 13a Schulsozialarbeit
 - § 14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
 - § 15 Landesrechtsvorbehalt
 - Zweiter Abschnitt
 - Förderung der Erziehung in der Familie
 - § 16 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
 - § 17 Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
 - § 18 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts
 - § 19 Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder
 - § 20 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen
 - § 21 Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht
 - Dritter Abschnitt
 - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
 - § 22 Grundsätze der Förderung
 - § 22a Förderung in Tageseinrichtungen
 - § 23 Förderung in Kindertagespflege
 - § 24 Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
 - § 24a Bericht zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder
 - § 25 Unterstützung selbst organisierter Förderung von Kindern
 - § 26 Landesrechtsvorbehalt
 - Vierter Abschnitt
 - Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige
 - Erster Unterabschnitt
 - Hilfe zur Erziehung
 - § 27 Hilfe zur Erziehung
 - § 28 Erziehungsberatung
 - § 29 Soziale Gruppenarbeit
 - § 30 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
 - § 31 Sozialpädagogische Familienhilfe
 - § 32 Erziehung in einer Tagesgruppe
 - § 33 Vollzeitpflege
 - § 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
 - § 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
 - Zweiter Unterabschnitt
 - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
 - § 35a Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung
 - Dritter Unterabschnitt
 - Gemeinsame Vorschriften für die Hilfe zur Erziehung und die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
 - § 36 Mitwirkung, Hilfeplan
 - § 36a Steuerungsverantwortung, Selbstbeschaffung
 - § 36b Zusammenarbeit beim Zuständigkeitsübergang
 - § 37 Beratung und Unterstützung der Eltern, Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie
 - § 37a Beratung und Unterstützung der Pflegeperson
 - § 37b Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege
 - § 37c Ergänzende Bestimmungen zur Hilfeplanung bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie
 - § 38 Zulässigkeit von Auslandsmaßnahmen
 - § 39 Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen
 - § 40 Krankenhilfe
 - Vierter Unterabschnitt
 - Hilfe für junge Volljährige
 - § 41 Hilfe für junge Volljährige
 - § 41a Nachbetreuung
 - Drittes Kapitel
 - Andere Aufgaben der Jugendhilfe
 - Erster Abschnitt
 - Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
 - § 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
 - § 42a Vorläufige Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise
 - § 42b Verfahren zur Verteilung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher
 - § 42c Aufnahmequote
 - § 42d Übergangsregelung
 - § 42e Berichtspflicht
 - § 42f Behördliches Verfahren zur Altersfeststellung
 - Zweiter Abschnitt
 - Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen
 - § 43 Erlaubnis zur Kindertagespflege
 - § 44 Erlaubnis zur Vollzeitpflege
 - § 45 Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung
 - § 45a Einrichtung
 - § 46 Prüfung vor Ort und nach Aktenlage
 - § 47 Melde- und Dokumentationspflichten, Aufbewahrung von Unterlagen
 - § 48 Tätigkeitsuntersagung
 - § 48a Sonstige betreute Wohnform
 - § 49 Landesrechtsvorbehalt
 - Dritter Abschnitt
 - Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren
 - § 50 Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten
 - § 51 Beratung und Belehrung in Verfahren zur Annahme als Kind
 - § 52 Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz
 - Vierter Abschnitt
 - Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und Jugendliche, Auskunft über Nichtabgabe von Sorgeerklärungen
 - § 52a Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
 - § 53 Mitwirkung bei der Auswahl von Vormündern und Pflegern durch das Familiengericht
 - § 53a Beratung und Unterstützung von Vormündern und Pflegern
 - § 54 Anerkennung als Vormundschaftsverein
 - § 55 Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft des Jugendamts
 - § 56 Führung der Beistandschaft, der Pflegschaft und der Vormundschaft durch das Jugendamt
 - § 57 Mitteilungspflichten des Jugendamts
 - § 58 Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister
 - Fünfter Abschnitt
 - Beurkundung, vollstreckbare Urkunden
 - § 59 Beurkundung
 - § 60 Vollstreckbare Urkunden
 - Viertes Kapitel
 - Schutz von Sozialdaten
 - § 61 Anwendungsbereich
 - § 62 Datenerhebung
 - § 63 Datenspeicherung
 - § 64 Datenübermittlung und -nutzung
 - § 65 Besonderer Vertrauensschutz in der persönlichen und erzieherischen Hilfe
 - § 66 (weggefallen)
 - § 67 (weggefallen)
 - § 68 Sozialdaten im Bereich der Beistandschaft, Amtspflegschaft und der Amtsvormundschaft
 - Fünftes Kapitel
 - Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung
 - Erster Abschnitt
 - Träger der öffentlichen Jugendhilfe
 - § 69 Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Jugendämter, Landesjugendämter
 - § 70 Organisation des Jugendamts und des Landesjugendamts
 - § 71 Jugendhilfeausschuss, Landesjugendhilfeausschuss
 - § 72 Mitarbeiter, Fortbildung
 - § 72a Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen
 - Zweiter Abschnitt
 - Zusammenarbeit mit der freien Jugendhilfe, ehrenamtliche Tätigkeit
 - § 73 Ehrenamtliche Tätigkeit
 - § 74 Förderung der freien Jugendhilfe
 - § 74a Finanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder
 - § 75 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
 - § 76 Beteiligung anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Wahrnehmung anderer Aufgaben
 - § 77 Vereinbarungen über Kostenübernahme und Qualitätsentwicklung bei ambulanten Leistungen
 - § 78 Arbeitsgemeinschaften
 - Dritter Abschnitt
 - Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung
 - § 78a Anwendungsbereich
 - § 78b Voraussetzungen für die Übernahme des Leistungsentgelts
 - § 78c Inhalt der Leistungs- und Entgeltvereinbarungen
 - § 78d Vereinbarungszeitraum
 - § 78e Örtliche Zuständigkeit für den Abschluss von Vereinbarungen
 - § 78f Rahmenverträge
 - § 78g Schiedsstelle
 - Vierter Abschnitt
 - Gesamtverantwortung, Jugendhilfeplanung
 - § 79 Gesamtverantwortung, Grundausstattung
 - § 79a Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe
 - § 80 Jugendhilfeplanung
 - § 81 Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen
 - Sechstes Kapitel
 - Zentrale Aufgaben
 - § 82 Aufgaben der Länder
 - § 83 Aufgaben des Bundes, sachverständige Beratung
 - § 84 Jugendbericht
 - Siebtes Kapitel
 - Zuständigkeit, Kostenerstattung
 - Erster Abschnitt
 - Sachliche Zuständigkeit
 - § 85 Sachliche Zuständigkeit
 - Zweiter Abschnitt
 - Örtliche Zuständigkeit
 - Erster Unterabschnitt
 - Örtliche Zuständigkeit für Leistungen
 - § 86 Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an Kinder, Jugendliche und ihre Eltern
 - § 86a Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an junge Volljährige
 - § 86b Örtliche Zuständigkeit für Leistungen in gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder
 - § 86c Fortdauernde Leistungsverpflichtung und Fallübergabe bei Zuständigkeitswechsel
 - § 86d Verpflichtung zum vorläufigen Tätigwerden
 - Zweiter Unterabschnitt
 - Örtliche Zuständigkeit für andere Aufgaben
 - § 87 Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
 - § 87a Örtliche Zuständigkeit für Erlaubnis, Meldepflichten und Untersagung
 - § 87b Örtliche Zuständigkeit für die Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren
 - § 87c Örtliche Zuständigkeit für die Beistandschaft, die Pflegschaft, die Vormundschaft und die schriftliche Auskunft nach § 58
 - § 87d Örtliche Zuständigkeit für weitere Aufgaben im Vormundschaftswesen
 - § 87e Örtliche Zuständigkeit für Beurkundung und Beglaubigung
 - Dritter Unterabschnitt
 - Örtliche Zuständigkeit bei Aufenthalt im Ausland
 - § 88 Örtliche Zuständigkeit bei Aufenthalt im Ausland
 - Vierter Unterabschnitt
 - Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen, Leistungen und die Amtsvormundschaft für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche
 - § 88a Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen, Leistungen und die Amtsvormundschaft für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche
 - Dritter Abschnitt
 - Kostenerstattung
 - § 89 Kostenerstattung bei fehlendem gewöhnlichen Aufenthalt
 - § 89a Kostenerstattung bei fortdauernder Vollzeitpflege
 - § 89b Kostenerstattung bei vorläufigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
 - § 89c Kostenerstattung bei fortdauernder oder vorläufiger Leistungsverpflichtung
 - § 89d Kostenerstattung bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise
 - § 89e Schutz der Einrichtungsorte
 - § 89f Umfang der Kostenerstattung
 - § 89g Landesrechtsvorbehalt
 - § 89h Übergangsvorschrift
 - Achtes Kapitel
 - Kostenbeteiligung
 - Erster Abschnitt
 - Pauschalierte Kostenbeteiligung
 - § 90 Pauschalierte Kostenbeteiligung
 - Zweiter Abschnitt
 - Kostenbeiträge für stationäre und teilstationäre Leistungen sowie vorläufige Maßnahmen
 - § 91 Anwendungsbereich
 - § 92 Ausgestaltung der Heranziehung
 - § 93 Berechnung des Einkommens
 - § 94 Umfang der Heranziehung
 - Dritter Abschnitt
 - Überleitung von Ansprüchen
 - § 95 Überleitung von Ansprüchen
 - § 96 (weggefallen)
 - Vierter Abschnitt
 - Ergänzende Vorschriften
 - § 97 Feststellung der Sozialleistungen
 - § 97a Pflicht zur Auskunft
 - § 97b (weggefallen)
 - § 97c Erhebung von Gebühren und Auslagen
 - Neuntes Kapitel
 - Kinder- und Jugendhilfestatistik
 - § 98 Zweck und Umfang der Erhebung
 - § 99 Erhebungsmerkmale
 - § 100 Hilfsmerkmale
 - § 101 Periodizität und Berichtszeitraum
 - § 102 Auskunftspflicht
 - § 103 Übermittlung
 - Zehntes Kapitel
 - Straf- und Bußgeldvorschriften
 - § 104 Bußgeldvorschriften
 - § 105 Strafvorschriften
 - Elftes Kapitel
 - Übergangs- und Schlussvorschriften
 - § 106 Einschränkung eines Grundrechts
 - § 107 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
 - § 108 Übergangsregelung