Interkantonale Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwe... (935.530) 
                
                
            INHALT
Interkantonale Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten
- Interkantonale Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten
 - Art. 3 Organe dieser Vereinbarung sind:
 - Art. 10 Die Rekurskommission ist letztinstanzliche interkantonale richterli-
 - Art. 11 Wo diese Vereinbarung keine Bestimmungen enthält und weder die
 - Art. 12 Publikationen der Vereinbarungsorgan e erfolgen in allen offiziellen
 - Art. 13 Soweit diese Vereinbarung nichts anderes bestimmt, richtet sich
 - Art. 22 Die Kantone erheben für ihre Tätigkeiten kostendeckende Gebüh-