PassDEÜV 
                
                
            INHALT
Verordnung zur Erfassung und Qualitätssicherung des Lichtbildes und der Fingerabdrücke in den Passbehörden und der Übermittlung der Passantragsdaten an den Passhersteller (PassDEÜV)
- Verordnung zur Erfassung und Qualitätssicherung des Lichtbildes und der Fingerabdrücke in den Passbehörden und der Übermittlung der Passantragsdaten an den Passhersteller (Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung - PassDEÜV)
 - § 1 Anwendungsbereich
 - § 2 Erfassung von Lichtbild und Fingerabdrücken; dezentrale Qualitätssicherung
 - § 3 Übermittlung der Daten an den Passhersteller
 - § 4 Zertifizierung
 - § 5 Qualitätsstatistik
 - § 6 Übergangsregelungen
 - Anlage 1 Übersicht über die Technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
 - Anlage 2 Übersicht über die zu zertifizierenden Systemkomponenten