Beschluss betreffend die Zoneneinteilung des Walliser Rebberges (916.140) 
                
                
            INHALT
Beschluss betreffend die Zoneneinteilung des Walliser Rebberges
- Beschluss betreffend die Zoneneinteilung des Walliser Rebberges
 - Art. 1 Der Walliser Rebberg umfasst die in der Beilage zum vorliegenden Beschluss,
 - Art. 2 Der vorliegende Beschluss ist anwendbar:
 - Art. 3 Die Einkellerer sind verpflichtet, von ihren Lieferanten die Angabe der Zone
 - Art. 4 Diese Einteilung kann in Berücksichtigung neuer Gegebenheiten, namentlich
 - Art. 5 Der vorliegende Beschluss tritt nach seiner Veröffentlichung im kantonalen