Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisie... (814.7) 
                
                
            INHALT
Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall
- Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall
 - Art. 1 Zweck und Anwendungsbereich
 - Art. 2 Koordination und Zusammenarbeit
 - Art. 3 Verwendung von Solarien
 - Art. 4 Verwendung von Produkten für kosmetische Zwecke
 - Art. 5 Veranstaltungen mit Schall
 - Art. 6 Laserpointer
 - Art. 7 Austausch der nötigen Daten
 - Art. 8 Kosten
 - Art. 9 Verwaltungsverfahren
 - Art. 10 Kontrollen und Verwaltungsmassnahmen
 - Art. 11 Strafverfahren