Interkantonale Vereinbarung über den Salzverkauf in der Schweiz (780.200) 
                
                
            INHALT
Interkantonale Vereinbarung über den Salzverkauf in der Schweiz
- Interkantonale Vereinbarung über den Salzverkauf in der Schweiz
 - Art. 1 Diese Vereinbarung bezweckt die Sc haffung einer einheitlichen Salzver-
 - Art. 2
 - Art. 3
 - Art. 4
 - Art. 5 Die Regalgebühren werden durch die Rheinsalinen regelmässig nach ei-
 - Art. 6
 - Art. 9 Die Kontrollstelle der Rheinsa linen hat folgende Aufgaben: