Gesetz über das kantonale Übertretungsstrafrecht (241) 
                
                
            INHALT
Gesetz über das kantonale Übertretungsstrafrecht
- Gesetz über das kantonale Übertretungsstrafrecht
 - § 1 Anwendung des StGB im kantonalen Übertretungsstrafrecht
 - § 2 Unberechtigte Anfertigung von öffentlichen Zeichen
 - § 3 Halten gefährlicher Tiere
 - § 4 Reizen oder Scheumachen von Tieren
 - § 5 Sicherheitsgefährdung
 - § 6 Nichtangabe des Namens
 - § 7 Nichtbefolgen eines polizeilichen Befehls
 - § 8 Unberechtigtes Tragen einer Polizeiuniform
 - § 9 * ...
 - § 10 Unberechtigtes Führen eines akademischen Grades
 - § 11 Unerlaubter Verkehr mit Gefangenen
 - § 12 Unberechtigtes Bestatten und Beseitigen einer Leiche
 - § 13 Unbefugte Namensführung
 - § 14 Sammeln von Geld usw. ohne Bewilligung, Zuständige Bewilli -
 - § 15 Änderung bisherigen Rechts
 - § 16 Inkrafttreten
 - § 9 21.02.2008 01.09.2008 aufgehoben GS 36.690
 - § 13 Abs. 1 08.03.2012 01.01.2013 geändert wg. GS 37.893