Diplomprüfungsordnung der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Univers... (446.720) 
                
                
            INHALT
Diplomprüfungsordnung der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel
- Diplomprüfungsordnung der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel
 - §1. Die Philosophisch-Naturwissenschaftliche Fakultät der Univer-
 - §2. Die Fakultät erteilt Diplome in einzelnen Fächern und in flexib-
 - §3. Die Fakultät erlässt für jede Fachrichtung eine Studienordnung;
 - §4. Als Nebenfächer werden obligatorische Fächer ausserhalb des
 - §5. Als Wahlfächer werden frei wählbare Fächer ausserhalb des ei-
 - §6. Die Studienordnungen enthalten insbesondere Angaben zu Stu-
 - §8. Ein Wechsel der Studienrichtung innerhalb der Fakultät bedarf
 - §9. Im Laufe des Diplomstudiums sind zwei Vordiplomprüfungen
 - § 10. Alle Prüfungen und/oder Teilprüfungen können mündlich,
 - § 11. Als Examinatorinnen und Examinatoren amten die habilitier-
 - § 12. Vordiplom- und Diplomprüfungen finden zweimal jährlich, in
 - § 13. Voraussetzung zur Prüfungszulassung ist die persönliche An-
 - § 14. Ein Antrag auf Verschiebung der Vordiplom- oder Diplomprü-
 - § 15. Die Ergebnisse einer Teilprüfung werden durch die Noten 1 bis
 - § 16. ren Mitteln beeinflusst oder zu beeinflussen versucht, gelten alle zum
 - § 17. Eine nicht bestandene Prüfung (Vordiplom oder Diplom), re-
 - § 18. Bei Wiederholung einer Vordiplomprüfung oder einer nicht
 - § 19. An einer anderen Universität des In- und Auslands oder an
 - § 21. Die Fakultät, bzw. die einzelnen Fachrichtungen führen auch
 - § 22. In allen Prüfungsfragen, für welche diese Ordnung, respektive
 - § 23. Die Gebühren sind in der Verordnung betreffend die Erhebung
 - § 24. Verfügungen, wie beispielsweise Prüfungsentscheide, müssen
 - § 25. Verfügungen der Fakultät können gemäss § 27 des Universitäts-
 - § 26. Diese Prüfungsordnung ist zu publizieren und wird sofort wirk-