Reglement der Verwaltungskommission zur Verordnung über die Kantonale Pensionskasse ... (185.102) 
                
                
            INHALT
Reglement der Verwaltungskommission zur Verordnung über die Kantonale Pensionskasse Schaffhausen
- Reglement der Verwaltungskommission zur Verordnung über die Kantonale Pensionskasse Schaffhausen
 - § 4 Die Wahl der Delegierten kann sowohl auf Wahlversammlungen als
 - § 5 Rechtzeitig vor Ablauf der Amtsperiode legt die Verwaltung der
 - § 7 Ergänzungswahlen für während der Amtsperiode ausgeschiedene
 - § 9 Die Mitglieder des Ausschusses der Verwaltungskommission be-
 - § 27 Die Verwaltungskommission legt die Sonderbeiträge gemäss § 49
 - § 29 Die Verwaltungskommission legt den gültigen Indexfondsbeitrag
 - § 30 Das Fondsvermögen wird mit dem Zinssatz der Altersguthaben der