Vereinbarung über das Rehabilitationszentrum für Drogenabhängige Lutzenberg (Drogenh... (343.130) 
                
                
            INHALT
Vereinbarung über das Rehabilitationszentrum für Drogenabhängige Lutzenberg (Drogenheim)
- Vereinbarung über das Rehabilitationszentrum für Drogenabhängige Lutzenberg (Drogenheim)
 - Art. 4 Allfällige Ankäufe von Liegenschaften und Erweiterungsbauten, die über
 - Art. 5 Die Betriebskosten umfassen die laufenden Aufwendungen für den Be-
 - Art. 6 Die Betriebskosten werden gedeckt durch:
 - Art. 7 Das Drogenheim erhebt für den Insassen ein Kostgeld.
 - Art. 18 Die Verantwortlichkeit des Drogenheims, seiner Organe und seines Per-