Teilliquidationsreglement der Kantonalen Pensionskasse Solothurn (126.582.3) 
                
                
            INHALT
Teilliquidationsreglement der Kantonalen Pensionskasse Solothurn
- Teilliquidationsreglement der Kantonalen Pensionskasse Solothurn
 - § 1 Zweck
 - § 2 Voraussetzungen der Teilliquidation
 - § 3 Bilanzstichtag einer Teilliquidation
 - 31. Dezember des Kalenderjahres, nachdem die erhebliche Verminderung
 - § 4 Berechnungsgrundlage
 - § 5 Individueller und kollektiver Austritt
 - § 6 Weitergabe von technischen Rückstellungen, Wertschwankungs -
 - § 7 Behandlung der Rentner und Rentnerinnen bei einem kollektiven
 - § 8 Einkauf des Fehlbetrages durch den Arbeitgeber bei einer Unter -
 - 1. Der Arbeitgeber muss den Anteil des Fehlbetrags einkaufen,
 - 2. Der einzukaufende Fehlbetrag wird vermindert um einen An -
 - 1. Der Arbeitgeber muss den Anteil des Fehlbetrags einkaufen,
 - 2. Der einzukaufende Fehlbetrag wird vermindert um einen An -
 - § 9 Zusätzliche Einkäufe durch den Arbeitgeber
 - § 10 Information und Rechtsmittel
 - § 11 Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde
 - § 12 Inkrafttreten