Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen und Skilifte (738.1) 
                
                
            INHALT
Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen und Skilifte
- Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen und Skilifte
 - 1. die Aufstellung von Vorschriften für den Bau und Betr ieb der unter das
 - 2. die Aufstellung eines Geschäftsreglementes für den Verkehr der Kan-
 - 3. die Wahl der Mitglieder der Geschäftsleitung und de s Sekretärs für
 - 4. die Wahl von 2 Rechnungsrevisoren;
 - 5. die Bezeichnung einer technischen Kontrollstelle;
 - 6. die Genehmigung von Voranschlag, Jahresrechnung und J ahresbericht
 - 7. Aussprachen über gemeinsam interessierende Fragen im Interesse eines
 - 1. Vorbereitung und Vollzug der Konferenzbeschlüsse;
 - 2. Beaufsichtigung der technischen Kontrollstelle;
 - 3. Führung des gesamten Rechnungswesens. Erstellung der Jahresrech-
 - 4. Abfassung des Jahresberichtes;
 - 5. Protokollführung an den Sitzungen der Konferenz.
 - 1. Begutachtung von Projekten;
 - 2. Abnahme betriebsbereiter Anlagen, eingeschlossen de r bei Inkrafttre-
 - 3. Periodische und ausserordentliche Kontrollen der Anl agen und techni-
 - 4. Berichterstattung über die Kontrollen und Untersuchu ngen an die
 - 5. Beratung der Organe der Konferenz und der zuständigen Instanzen
 - 6. Ausarbeitung von Rapporten an die Geschäftsleitung a ls Grundlagen