Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld... (412.190) 
                
                
            INHALT
Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld (IFM)
- Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld (IFM)
 - Art. 5 Die Organe sind:
 - Art. 14 Die Schüler müssen die bundesrechtlich festgelegten Anforderungen er-
 - Art. 17 Die Baukosten werden durch Beiträge des Bundes und Entnahmen aus
 - Art. 24 Die Vereinbarung bedarf der Zustimmung der Vertragspartner und der
 - Art. 25 Die Vereinbarung tritt am 1. Januar des der Genehmigung durch den Bun-