Gebühren des Kantonalen Gewässerschutzlaboratoriums (615.157.5) 
                
                
            INHALT
Gebühren des Kantonalen Gewässerschutzlaboratoriums
- Gebühren des Kantonalen Gewässerschutzlaboratoriums
 - 1. Privataufträge: Probeerhebungskosten und Untersuchungsgebühren
 - 2. Fischvergiftungen/Gewässerverschmutzungen: Bei der Ermittlung der
 - 3. Eidgenössische oder ausserkantonale Ämter besitzen auf dem Ansatz-
 - 4. Entgiftung industrieller Abfälle, die durch das Gewässerschutzlabor
 - 1. Die Untersuchungsgebühren werden auf der Basis des Tarifs des Eidge-
 - 2. Für Serienuntersuchungen wird ein Mengenrabatt von maximal 25 %
 - 3. Im Tarif nicht vorgesehene Laboruntersuchungen und Arbeiten im
 - 4. Subventionierte Untersuchungen des Bundes werden nach gesonder-